Statik eines Baumarkt-Carports wird vom Bauamt nicht anerkannt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Statik eines Baumarkt-Carports wird vom Bauamt nicht anerkannt

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand Auskunft geben, an wen ich mich wenden muss!
Wir haben im Baumarkt ein Doppelcarport gekauft und auf Nachfrage auch eine Statik für das Carport bekommen. Als wir den Bauantrag gestellt haben, wurde uns mitgeteilt, dass der zuständige Statiker nicht in die Rolle/Kammer in Niedersachsen eingetragen ist. Da es für unsere Straße keinen Bebauungsplan gibt, kann ich auch das Carport nicht verkleinern, sodass ich auf ein geringeres Volumen des umbauten Raumes komme, für das ich dann mit Bebauungsplan keine Baugenehmigung benötigen würde. Wir haben uns extra für ein Carport aus dem Baumarkt entschieden, damit wir nicht zusätzlich noch einen Statiker oder Architekten bezahlen müssen. Jetzt brauchten wir schon für den Antrag einen Architekten.
Kann ich beim Baumarkt darauf drängen, dass die mir die nötige Unterschrift eines in Niedersachsen zugelassenen und eingetragenen Statikers besorgen, damit unser Bauantrag doch noch zugelassen wird?
Für Ihre/eure Hilfe wäre ich sehr dankbar, wie wir das Problem lösen können!
bec
  • Name:
  • Karen Bec***
  1. Typenprüfung

    Es handelt sich halt um keine typengeprüfte Statik. So eine echte, typengeprüfte Statik haben die allerwenigsten Garagen- und Carporthersteller, weil Sie die Kosten scheuen und meistens auch zu viele Modelle haben. Die bräuchten eine ganze Reihe verschiedener typengeprüfter Statiken (statische Berechnungen, Pläne etc.).
    Ich denke der Carporthersteller ist nicht verpflichtet, einen Statiker, der in die niedersächsische Tragwerksplanerliste eingetragen ist, zu besorgen. Dies aus dem Grund: Sie können ganz einfach die Statik beim Bauamt einreichen und sie prüfen lassen. Die Tragwerksplanerunterschrift ist nur dazu gedacht diesen Prüfaufwand zu sparen. Aber es sollte nicht unmöglich sein, einen Kollegen zu finden, der das nach Aufwand erledigt. Man muss halt die Statik nachrechnen und prüfen, ggf. korrigieren und ergänzen und dann kann der Statiker die Unterschrift geben. Ich schätze, so 2-3 Statikerstunden kommen zusammen. Kann aber auch dabei rauskommen, dass der Statiker dabei feststellt, dass die Konstruktion nicht stabil genug ist, würde mich nicht wundern bei den Baumarktdingern.
    Hier finden Sie Ihren Tragwerksplaner:
  2. Re. Statik für Carport vom Bauamt abgelehnt

    Sehr geehrter Herr Lott,
    vielen Dank erst einmal für die schnelle Bearbeitung. Eine Frage habe ich trotzdem noch: was heißt "typengeprüfte" Statik? Der Statiker ist nur nicht in der Kammer in Niedersachsen eingetragen, in mehreren anderen Bundesländern schon, also kann ich mir nicht vorstellen, dass das einen Unterschied macht. Aber das Bauamt besteht darauf.
    Können Sie mir ungefähr sagen, was da an Kosten auf uns zukommt, wenn wir das noch mal nachberechnen lassen?
    • Name:
    • Karen Bec***
  3. Habe ich schon geschrieben

    2-3 Stunden
    Hier mal ein Beispiel für eine Typenprüfung von einem Prüfamt für Baustatik. Haben halt viele Garagen und Carports nicht, wegen der Kosten.
  4. hier wird was verwechselt

    Der Bauantrag wird nicht wegen der Statik abgelehnt, sondern weil Sie einen Bauantrag ohne Architekten stellen.
    Der Architekt muss die erforderlichen Zulassungen haben, nicht der Statiker.
    Bei einem richtig gestellten Bauantrag hätte das Bauamt einen Prüfstatiker beauftragen können.
    Hier kommt ihnen das Bauamt sogar entgegen und verzichtet auf den Architekten, verlangt aber dafür wegen der Verantwortung eine ordentliche Statik von einem dem Amt bekannten Statiker.
    Das ist bei einem Doppelcarport wohl berechtigt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. Herr Klaus,

    Sie verwechseln was, bzw. kennen die Gepflogenheiten in Niedersachsen nicht. Es muss mit dem Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren eine Tragwerksplanerklärung eingereicht werden. Diese Erklärung dürfen selbst gestandene Statiker, z.B. aus anderen Bundesländern, nicht abgeben, wenn sie nicht in der Tragwerksplanerliste eingetragen sind.
    Hier mal das Formular:

    Es handelt sich um die Durchsetzung von Kammerpolitik auf Länderebene zur Eintreibung von Gebühren für die Ingenieurkammer und Abgrenzung gegenüber Ingenieuren aus anderen Kammern (Kleinstaaterei).
    Es ergibt sich doch eindeutig aus dem Eingangsbeitrag, dass es bei der Statik hakt. Am Entwurfsverfasser kann es zwar auch Haken, aber davon war im Beitrag bisher nicht die Rede.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN