Grenzbebauung Gartenhaus Firsthöhe
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grenzbebauung Gartenhaus Firsthöhe
Bundesland Bayern
Der Nachbar hat bereits an seiner Grundstücksgrenze eine Doppelgarage gebaut mit einem Satteldach, Firsthöhe ca. 5 Meter.
Nun will er ein Gartenhaus, ebenfalls an die Grundstücksgrenze
bauen, 7 m lang, 2,8 m breit und ein Pultdach mit einer Höhe von 2,8 m,
abfallend auf 2 m. Dadurch ist uns der gesammmte freie Blick von der Terrasse verbaut, wir sind "eingebaut". Wir haben kein Problem mit der Größe des Gartenhauses, sondern mit der Höhe! Sie nimmt uns jede Sicht "aus unserem Grundstück heraus".
(Gartenhaus ist nur 2,8 m Breite an unserer Grundstücksgrenze, die 7 m Längsseite ist am weiteren Nachbargrundstück)
Gibt es gestzl. Vorschriften wieviel Grenzbebauung erlaubt ist, wie hoch ein Gartenhaus sein darf oder wie groß?
Vielen Dank für fachliche sachliche Informationen
Christian
Der Nachbar hat bereits an seiner Grundstücksgrenze eine Doppelgarage gebaut mit einem Satteldach, Firsthöhe ca. 5 Meter.
Nun will er ein Gartenhaus, ebenfalls an die Grundstücksgrenze
bauen, 7 m lang, 2,8 m breit und ein Pultdach mit einer Höhe von 2,8 m,
abfallend auf 2 m. Dadurch ist uns der gesammmte freie Blick von der Terrasse verbaut, wir sind "eingebaut". Wir haben kein Problem mit der Größe des Gartenhauses, sondern mit der Höhe! Sie nimmt uns jede Sicht "aus unserem Grundstück heraus".
(Gartenhaus ist nur 2,8 m Breite an unserer Grundstücksgrenze, die 7 m Längsseite ist am weiteren Nachbargrundstück)
Gibt es gestzl. Vorschriften wieviel Grenzbebauung erlaubt ist, wie hoch ein Gartenhaus sein darf oder wie groß?
Vielen Dank für fachliche sachliche Informationen
Christian