Keine Baugenehmigung für 2. Dachgaube
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Keine Baugenehmigung für 2. Dachgaube
Hallo zusammen,
wir wollen den Dachspitz (3. Stock) ausbauen und dazu eine Dachgaube errichten. Im Dachgeschoss (2. Stock) gibt es bereits eine Gaube. Es währe also Gaube über Gaube.
Der Bebauungsplan sagt über Gauben folgendes: "Die Dachgaubenlänge darf max 2/3 der Gebäudelänge betragen", nicht mehr und nicht weniger.
Das Bauamt will und keine Genehmigung für die Dachgaube im Dachspitz geben mit folgender Begründung: Die Aussage im Bebauungsplan zu Gauben beziehen sich nur auf Gauben im Dachgeschoss somit kann im Dachspitz keine Gaube eingebaut werden. Von der Gemeinde würde ich eine Befreiung erhalten.
Warum kann das Bauamt eine Genehmigung immer noch ablehenen.
Wir wohnen in Baden Württemberg
Gruß Vanessa
wir wollen den Dachspitz (3. Stock) ausbauen und dazu eine Dachgaube errichten. Im Dachgeschoss (2. Stock) gibt es bereits eine Gaube. Es währe also Gaube über Gaube.
Der Bebauungsplan sagt über Gauben folgendes: "Die Dachgaubenlänge darf max 2/3 der Gebäudelänge betragen", nicht mehr und nicht weniger.
Das Bauamt will und keine Genehmigung für die Dachgaube im Dachspitz geben mit folgender Begründung: Die Aussage im Bebauungsplan zu Gauben beziehen sich nur auf Gauben im Dachgeschoss somit kann im Dachspitz keine Gaube eingebaut werden. Von der Gemeinde würde ich eine Befreiung erhalten.
Warum kann das Bauamt eine Genehmigung immer noch ablehenen.
Wir wohnen in Baden Württemberg
Gruß Vanessa
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bürokratischer Weg
Jeder Bauantrag mit Anträgen auf Befreiung wird immer beim Kreisbauamt entschieden und nie bei der Gemeinde.
Damit ist Ihr Vorhaben gestorben, da das Kreisbauamt die Ablehnung schon begründet hat.
Mal ehrlich, Gaube über Gaube sieht besch.. eiden aus.
Bauen Sie doch große Dachflächenfenster ein.
Haben Sie denn für die Nutzung des Spitzgiebels eine Genehmigung?
Wohl nicht, auch deshalb entfällt das Vorhaben.
Gruß -
Alternativ "Dachlaterne"
Hallo nochmals,
Für die Nutzung des Spitzgiebels haben wir sehr wohl eine Genehmigung.
Eine "Dachlaterne" würden wir vom Kreisbauamt aber genehmigt bekommen.
Nur eine Dachlaterne können wir nicht bauen, weil es mit der Konstruktion Probleme gibt, laut Aussage vom Zimmermann, oder wir müssten fast einen neuen Dachstuhl bauen.
Weitere interessante Begründung vom Bauamt: Mit der 2. Gaube würde das Dach unruhig werden.
Aber was ist unruhiger? Eine 2. Gaube oder eine Dachlaterne?
Nun dies ist Ansichtssache.
Wir wissen dass dem Kreisbaumeister die Dachlaternen sehr gefallen.
Nur fragen wir uns, ob eine Baugenehmigung abgelehnt werden kann, weil es diesem Herren nicht gefällt.