Berechnung Befreiungsgebühr für Überschreitung der Baugrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Berechnung Befreiungsgebühr für Überschreitung der Baugrenze

Angenommen, die Baugrenze wurde schon vor einigen Jahren mit einem eingeschossigen Anbau und 15 m² Grundfläche sowie dem dazugehörigen Befreiungsbescheid überschritten. Sollte der ursprüngliche Anbau nun abgerissen und an seiner Stelle ein neuer zweigeschossiger Anbau mit 40 m² Grundfläche gebaut werden (Baugenehmigung und neuer Befreiungsbescheid vorausgesetzt), muss dann von den 40 m² Grundfläche die 15 m² des alten Anbaus bei der Berechnung der Befreiungsgebühr abgezogen werden? Meist ist ja in den Verwaltungskostensatzungen zu diesem Thema von einer Gebühr "je m² Grundfläche" die Rede.
Bitte Antworten mit Hinweis auf die entsprechenden Gesetze / Verordnungen in Hessen (Kreis Offenbach)! Danke
  • Name:
  • edda72
  1. der Bestand wird nicht gegengerechnet

    Das Ganze wird behandelt wie ein Neubau, auch die frühere Befreiung wird nicht zwingend wiederholt, d.h. eine Ablehnung ist möglich.
    Deshalb erst abreißen, wenn die neue Genehmigung rechtskräftig ist sonst ist der Bau weg.
    Gruß

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