Berechnung Befreiungsgebühr für Überschreitung der Baugrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Berechnung Befreiungsgebühr für Überschreitung der Baugrenze
Angenommen, die Baugrenze wurde schon vor einigen Jahren mit einem eingeschossigen Anbau und 15 m² Grundfläche sowie dem dazugehörigen Befreiungsbescheid überschritten. Sollte der ursprüngliche Anbau nun abgerissen und an seiner Stelle ein neuer zweigeschossiger Anbau mit 40 m² Grundfläche gebaut werden (Baugenehmigung und neuer Befreiungsbescheid vorausgesetzt), muss dann von den 40 m² Grundfläche die 15 m² des alten Anbaus bei der Berechnung der Befreiungsgebühr abgezogen werden? Meist ist ja in den Verwaltungskostensatzungen zu diesem Thema von einer Gebühr "je m² Grundfläche" die Rede.
Bitte Antworten mit Hinweis auf die entsprechenden Gesetze / Verordnungen in Hessen (Kreis Offenbach)! Danke
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