Erstmals vorweg: Ich finde es super, ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Erstmals vorweg: Ich finde es super, ...

Erstmals vorweg: Ich finde es super, dass es dieses Forum gibt und ich finde es noch besser, dass sich so viele qualifizierte Menschen hier einsetzen um die Probleme anderer zu lösen. vorab schon mal meinen Respekt und Dank.
Ich hoffe Sie können auch mir einen Rat erteilen!
Mein Problem:
Beschreibung Baugrund Bayern:
Grenze Süden: Straße Niveau 0 m, Bebauungsplan gibt meinen Bezugspunkt mit Straßenniveau an
Grenze Westen: von Süden Straße nach Norden entlang der Westgrenze ein Höhenunterschied -3 m
Grenze Norden: von Westen nach Osten Höhenunterschied von -3 m auf -4 m
Grenze Osten: von Süden Straße nach Norden Höhenunterschied -4 m
Alle Höhenangaben beschreiben das Urgelände.
Bebauungsgrenzen: Haus an Grenze Osten, ansonsten keine Grenzlinien, Garage Grenzlinie Straße Grenze Südwesten
Unsere Abweichungen gegenüber Bebauungsplan:
Grenzgarage an Haus Westen, deshalb überschreiten der Baugrenzen im Westen, Haus 0-Niveau laut Bebauungsplan OK-Straße
Alles beteiligten Nachbarn und die Stadt haben ihr Einverständnis incl Übernameerklärungen Abstandsflächen erklärt.
Mein Problem
Landratsamt will Baugenehmigung evtl. nicht erteilen da es die Aufschüttungen zum neune Geländeverlauf kritisch sieht. Es geht aber nicht anders laut Stadt, da wir sonst keine Garage bekommen oder uns in ein Loch von 3-4 m sitzen müssen. In wie weit kann sich da LRA in diese Dinge einmischen wenn alle Beteiligten einverstanden sind und es in dem gesamten Baugebiet dieselben Probleme gibt. Unterschied bei uns ist nur, dass wir keine Freistellung wegen Baugrenzen haben und deshalb vorerst die vermutlich einzigen LRA genehmigungspflichtigen sind. Ich bin hier schier am verzweifeln, da wir bereits vor 1-2 Monaten mit dem Bau beginnen wollten. Für uns steht derzeit das komplette Bauvorhaben auf der Kippe, wenn wir uns nicht an das festgelegte Geländeniveau des Bebauungsplan halten dürfen.
Ich bitte um Hilfe und Rat
  • Name:
  • Markus
  1. trotz Lob ...

    trotz Lob noch keine Antwort von Experten.
    Grundsätzlich ist das Landratsamt die Genehmigungsstelle, wenn bei Bauanträgen Abweichungen beantragt werden sollen oder müssen.
    Damit handeln die richtig.
    Also muss sich Ihr Planer um die Abweichungen kümmern und um die Begründung des Amtes.
    Sie haben doch beim Grundstückskauf das riesen Loch neben der Straße gesehen, in das Ihr Haus soll, oder?
    Gruß

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