Wasser im Keller
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wasser im Keller

Hallo!
habe vor kurzem ein Wasserproblem im Keller in einem Einfamilienhaus. Denn an der rechten Wand (die Wand zum Nachbarn) aus der Ecke kommt Wasser raus und auch die Wand ist zu einem Drittel unten nass. Ich habe bereits einen Techniker kommen lassen, der mir bestätigt hat, dass es sich hier um Wasser von außen handelt. Da wir dieses Problem bereits schon früher hatten, aber der Keller im nachhinein abgedichtet wurde, wusste ich zunächst nicht was nun der neue Grund dafür ist.
Den Bauplänen ist zu entnehmen, dass die Dränage (die bei den Häusern in dieser Baugegend um das ganze Haus herumgeht) unser Haus genau bis auf die jetzige nasse Wand umschließt. Der Grund dafür, wie mir mein Kellerbauer mitteilte sei die bereits stehende Garage des Nachbarn gewesen. Doch mich wundert es, dass in einer Baugegend, in der es sogar Vorschriften für den Neigungswinkel eines Daches gibt, es aber scheinbar keine Vorschriften für die Maße einer Garage gegeben haben soll. Diese Gegend ist eine Baugegend für Einfamilienhäuser und die Grundstücke wurden sicherlich bereits vorher abgemessen und verkauft (sind ja auch alle gleich). Deswegen frage ich Sie, ob es nicht beim Bauen einer Garage bestimmte Maßvorgaben gibt, wenn man weiß, dass es noch einen Nachbarn geben soll, sodass es für den Nachbar möglich ist ganz um sein Haus herum eine Dränage zu legen? Bundesland Bayern, Schwaben
Viele Grüße
Alexandra
  • Name:
  • Alexandra
  1. die

    Garage stand vorher schon auf der Grenze und Ihr Haus wurde mit Keller direkt (Wand an Wand) dran gebaut?
  2. Wasser im Keller

    ja, Garage war schon vorhanden.
    • Name:
    • Alexandra
  3. ja,

    und die Garage stand dann "in" Eurer Baugrube für den Keller, oder wie wurde das gemacht?
    Mit Baugrubenverbau, Unterfangung usw.
    Und aus was besteht denn Ihre Kellerwand zur Garage hin und ansonsten überhaupt?
  4. Wasser im Keller

    Die Kellerwand wurde laut Bauleiter dierkt an die Garagenwand gebaut aber eben in die Erde rein. D.h. die Kellerwand in der Erde fängt da an, wo die Garagenwand des Nachbarn aufhört, weil ja auch das Haus praktisch "an der Garagenwand" anfängt. Die Kellerwand besteht aus Beton. Aber z.B. unser Nachbar links von uns, der auch bereits gebaut hatte bevor unser Haus gebaut wurde, konnte seine Drainage um das ganze Haus herumlegen, weil ja unsere Garagenwand nicht da war. Die Garage an sich in ihrer Größe verstößt glaube ich nicht gegen die Maßvorgaben. Aber sie wurde vielleicht zu nah an der Grenze gebaut, also ohne den nötigen Abstand zu unserem Grundstück, sodass eine Legung der Drainage unsererseits nicht möglich war. Die Garage selbst hatte einen kleinen Dachabschnitt zu unserer Seite hin, sodass unsere Wand vom Haus, die ja drangebaut wurde, an der Stelle, wo der Dachabschnitt herausragte, nur noch abgepolstert werden konnte und nicht mit einer Wand versehen ist. Während dem Bau hätten sich der Nachbar und der Bauleiter deswegen gestritten, aber der Nachbar wollte auf keinen Fall seinen Dachabschnitt von der Garage entfernen lassen.
    Ich bin nur ein Laie und weiß deswegen nicht, wie diese Dinge gebaut werden und ob, wenn man in eine "Lücke" zwischen zwei Häusern baut, man Abstriche wegen der Drainage machen muss. Aber wenn auf einmal Wasser im Keller ist, fragt man sich schon, wieso nicht alle nötigen Vorkehrungen gegen so ein Problem bereits beim Bau getroffen wurden.
    Ist denn soetwas unvermeidbar? Müssen da keine Vorkehrungen getroffen werden seitens des Nachbarn, wenn er weiß, dass da noch ein Haus hinkommt?
    • Name:
    • Alexandra
  5. ne,

    jeder muss unabhängig von seinen Nachbarn so bauen, dass sein Haus sicher steht und trocken ist.
    Wenn keine funktionierende Drainage geht, übrigens muss die in der Regel auch genehmigt werden, dann müssen eben die Wände so dicht betoniert werden, dass kein Wasser eindringen kann.
    Das wird dann eine s.g. "weiße Wanne" mit Dichtungsanschlüssen zwischen Bodenplatte und allen Außenwänden.
    Hat man Euch das nicht (gegen Aufpreis) angeboten?
  6. nein

    nein, man hat uns da nichts in der Hinsicht angeboten. Wir haben einen normalen Keller, also keinen abgedichteten. Denn laut Bauleiter wurde der grundwasserspiegel vor dem Bau gemessen und man hat eine normale Garage für ausreichend befunden.
    Liegt dann die Schuld darin, dass wir beim Bau uns nicht ausreichend informiert haben oder dass wir nicht ausreichend informiert worden sind von den Fachleuten, die uns das gebaut haben?
    PS: Darf der Nachbar ohne unsere Genehmigung auf unsere Wand eine Abstellhütte aus Holz dranbauen? (1. sie ist in unseren Bauplänen nicht eingezeichnet 2. von dieser Hütte führt ein Regenrohr genau in die Ecke, wo bei uns im Keller Wasser austritt)
    • Name:
    • Alexandra
  7. gut,

    wenn die Baufirma den Bemessungswasserstand ermittelt und daraus den Lastfall abgeleitet und die Abdichtung geplant hat,
    liegt da kein Beratungsfehler vor.
    Das mit dem (offenen) Fallrohr des Nachbarn am Holzschuppen ist natürlich nicht in Ordnung.
    Dadurch kann kann sich verstärkt Sickerwasser anstauen.
    Eigentlich dürfte es aber nicht so viel sein, dass dabei richtig drückendes Wasser entsteht,
    weil Ihr ja auch noch die Drainage habt.
    (Die geht doch noch bis dahin? könnt Ihr die kontrollieren ob Wasser drin ist, z.B. an Spülschächten und vor allem wo läuft das Wasser hin?)
    Ausführungsfehler an der (schwarzen?) Abdichtung und an der Drainage kommen dann als Ursache infrage.
    Bilder werden gern gesehen!
    Grüße aus Thüringen
  8. seltsam

    Nach der Beschreibung haben Sie ihr Haus direkt an die Garage des Nachbarn angebaut.
    Folglich verläuft die Grundstücksgrenze dazwischen und Sie durften ein Haus direkt auf die Grenze stellen ... seltsam.
    Weiterhin hat die Garage Fundamente ca. 80 cm tief, Ihr Haus daneben mit Keller und später gebaut hatte eine Baugrube von mind. 3 Meter ... seltsam, denn die Garage wäre in die Baugrube gerutscht.
    Niemals wäre an der Außenwand, quasi unter der Garage eine Abdichtung möglich.
    Irgend etwas ist hier total falsch, entweder die Beschreibung oder Bauwerke, letzteres wäre fatal.
    Gibt es eine erklärende Skizze?
    Gruß
  9. ja,

    Sie beschreibt die bauliche Situation ganz "unglücklich".
    Darauf wollte ich nicht auch noch eingehen.
    Ich vermute es sind Reihenhäuser, die untereinander durch die Garagen getrennt sind und an die der eine oder andere an die Rückseite noch ein Gerätehäuschen angebaut hat.
    Bilder idealerweise auch aus der Bauphase wären gut.
    Besser wäre ein gemeinsamer Ortstermin ;-)
    Grüße

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