Baugenehmigung Dachbalkon fehlt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung Dachbalkon fehlt

Hallo,
ich besitze eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Im Dach befindet sich ein Velux-Dachbalkon, für den es aber wohl nie einen Bauantrag gegeben hat und es somit auch keine Baugenehmigung gibt.
Ich würde diesen Balkon gerne umbauen. Der Balkon grenzt allerdings direkt an das Nachbarhaus, allerdings ist unser Haus etwas zurückversetzt, sodass die Vorderkante des Balkons nicht mit der Vorderkante des Daches des Nachbarhauses abschließt. (Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich beschrieben).
Frage nun: selbstverständlich möchte ich für dieses Projekt eine Baugenehmigung haben. Ich habe aber schon etwas von Mindestabständen zu Nachbarhäusern gelesen, die in meinem Fall ja nicht eingehalten werden. Ist es dann wahrscheinlich, dass ich KEINE Baugenehmigung für den Umbau bekommen würde und laufe ich evtl. Gefahr, dass ich meinen bestehenden Dachbalkon vielleicht sogar zurückbauen müsste?
Letzte Info: ich lebe in NRW.
Wäre toll, wenn jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus.
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  1. erst mal einen WEG-Beschluss

    Sie brauchen erst mal die Zustimmung der WEGAbk. und einen Auftrag an den Verwalter.
    Der Verwalter klärt Sie über die Genehmigungssituation auf sowie über Kosten des Umbaus, der Teilungserklärung und den Instandhaltungskosten.
    Danach wird der Wunsch nach einem Umbau wohl erledigt sein.
    Gruß
  2. Die Zustimmung der Eigentümerversammlung liegt vor ...

    Die Zustimmung der Eigentümerversammlung liegt vor Eine Änderung der Teilungserklärung wird nicht vorgenommen (es sind bereits eine weitere große Dachterrasse und ein Balkon errichtet worden, ohne dass Änderungen vorgenommen wurden.) Es geht mir also in der Tat nur um die gestellten Fragen.
    Gruß
    Kasten
  3. Katasterauszug

    Wenn Sie nun in einen Katasterauszug den Balkon eintragen werden Sie feststellen, dass der Balkon im 3-Meter-Schutzbereich des Nachbarhauses liegt und somit ohne Befreiung nicht genehmigt wird.
    Der bestehende Dachbalkon ist bauantragsfrei und damit nicht zu beanstanden.
    Fragen Sie also auf dem Bauamt nach, ob sich die Mühe und die Kosten für einen Bauantrag lohnen.
    Wenn ja, dann brauchen Sie sowieso einen Architekten und einen Statiker.
    Gruß

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