Lange Zufahrt Nds Nachbargenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Lange Zufahrt Nds Nachbargenehmigung

Wir haben auf unserem Bauantrag eine etwa 18 m lange Zufahrt. Da es in Niedersachsen ein vereinfachtes Antragsverfahren gibt, wurde diese gar nicht genehmigt. Jetzt stellt sich heraus, das ich dafür eine Zustimmung des Nachbarn brauche. Dies ist jemand der das Nachbargrundstück gekauft hat und den ich noch nie gesehen habe. Das Amt ist in Kontakt mit denen. Ohne deren Zustimmung wird aber die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt.
Was passiert nun, wenn man eine Zufahrt ohne Genehmigung pflastert?
  • Name:
  • Cori
  1. Rechtsgrundlage?

    Geht die Zufahrt denn über das Nachbargrundstück?
    Ist es eine Hinterhausbebauung?
    Welche Nachbarrechte werden durch die Zufahrt verletzt?
    Wo werden die Ver- und Entsorgungsleitungen (Versorgungsleitungen, Entsorgungsleitungen) verlegt?
    Die Antworten wären für das Verständnis hilfreich.
    Gruß
  2. Eine Rechtsgrundlage ...

    in Form eines Gesetzes gibt es direkt nicht. Die Ämter (einige, nicht alle) fordern die Nachbarzustimmung seit einigen Jahren, weil es wohl erfolgreiche Klagen gegen solch lange Zufahrten bei regem Verkehr gegeben hat.
    Begründet wird das mit Gummiparagraphen aus der LBOAbk. (Schutz der Nachbarn vor Emissionen usw)
    Das Problem ist auch weniger das illegale Pflastern als die Tatsache, dass Ihr einen Stellplatz nachweisen müsst. Und Ihr das Auto nicht beamen könnt, braucht dieser eine Zufahrt.
    Ihr müsstet also im Antrag den Stellplatz verlegen.
    Würdet Ihr den als Stellplatz oder gar Garage dann doch dahin machen, wo IHR ihn gern hättet, wäre das ein Schwarzbau.
    Dafür kann es dann ein Bußgeld + eine Rückbauverfügung geben.
    Die Rückbauverfügung kann so weit gehen, dass das Amt Euc die Garage abreißen lässt (Nach entsprechendem Verfahren).
    Sprecht doch erstmal mit dem Nachbarn. Auf die richtige Weise angesprochen hat der wahrscheinlich gar kein Problem damit.
    Fragt doch mal Euren Architekten dazu.

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