Gehört ein Balkon zur Hauptanlage?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gehört ein Balkon zur Hauptanlage?

Sehr geehrte Forum Teilnehmer, sehr geehrte Experten!
Wir haben vor ein Einfamilienhaus in Brandenburg zu modernisieren. Unser Projekt sieht auch einen giebelseitigen Balkon vor, der auf der Gartenseite (Straßen abgewandte Seite) über die ganze Hausbreite errichtet werden soll. Der Balkon soll mit einem vergrößerten Dachüberstand des vorhandenen Satteldachs überdacht werden.
Es gibt einen gültigen Bebauungsplan. Er sieht vor, dass im Ort nur Dachüberstände von max. 20 cm zulässig sind, wobei das Bauamt festlegt, dass der Dachüberstand ausschließlich von der Giebelwand aus gemessen wird. Dabei ist es von Seiten des Bauamtes nicht von Bedeutung, ob es einen fest mit dem Wohngebäude verbundenen Balkon gibt oder nicht. Unsere Auffassung ist jedoch, das der neu zu errichtende Balkon, der bereits genehmigt ist (er soll 1 m von der Giebelwand heraus ragen) und fest mit der Hauptanlage verbunden wird (Balkenverlängerung etc.), durch die Genehmigung Teil der Hauptanlage geworden ist. Dadurch ist es aus unserer Sicht notwendig die Außenseite des durchgehenden Balkons als Bezugsfläche für den zulässigen Dachüberstand von 20 cm anzunehmen. Der Stand im Gespräch mit dem Bauamt ist der, dass zwar der Balkon, aber auf Grund des B-Planes, nicht der Dachüberstand über den Balkon hinweg (20 cm) Genehmigungsfähig ist.
Ist das rechtens oder liegt das Bauamt mit seiner Auffassung falsch? Wir sind der Auffassung, dass das Bestehende Einfamilienaus als Hauptanlage mit einem Balkon ergänzt wird, der dann auch zur Hauptanlage gehört und jetzt seine Außenfläche als Maß für den Dachüberstand von 20 cm gerechnet werden muss.
Mich würde natürlich auch die Rechtsquellen interessieren, die die Auffassung des Bauamtes bzw. meine Auffassung untermauern.
Für eine Antwort auf meine Frage wäre ich sehr dankbar
MfG
Hermann
  • Name:
  • Hermann
  1. spitzfindig

    Eine Hauptanlage besteht aus aufsteigendem Mauerwerk, das sind sozusagen die Außenflächen, die an den Ortgang des Daches stoßen.
    Davon wird der Dachüberstand gemessen.
    Balkone sind vorstehende Bauteile ohne Wandflächen.
    Wenn also der Balkon ein Dach haben soll, ist das je nach Bebauungsplan separat zu beantragen.
    Ich denke aber, woanders werden Amigos der Bauverwaltung mit dieser Begründung eine Genehmigung bekommen.
    Ich sammele solche Begründungen wenn diese von Bauämtern kommen.
    Gruß

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