Wintergartentür zur Außentreppe: Schwelle zu hoch?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wintergartentür zur Außentreppe: Schwelle zu hoch?

Hallo,
wir haben einen Wintergarten bauen lassen. Dieser hat eine Tür nach außen, außen ist eine Treppe. Die Tür ist mit einer 20 cm hohen Schwelle ausgeführt worden, jedoch: da die Treppe schon vorher da war, muss man nach Überqueren der Schwelle direkt auf die Treppenstufe treten, somit geht es 40 cm nach unten.
Nachdem jemand zu Schaden gekommen ist, soll der Eigentümer für die Unfallfolgen haften. Ist die Bauausführung denn überhaupt konform zu den Bauvorschriften (Ba-Wü)? Kann der Wintergartenhersteller haftbar gemacht werden?
  • Name:
  • Carsten
  1. Grundstückseigentümer haftet

    Der Grundstückseigentümer haftet für alle Personen und Sachschäden.
    Der Versicherer könnte die Haftpflicht ablehnen, da gegen die Baukunst verstoßen ist und eine gefährliche Situation gemacht wurde.
    Das Beispiel zeigt aber auch mangelnde Planung, fehlende Abstimmung mit dem Wintergartenhersteller und fehlenden Sachverstand.
    Genau aus den Gründen verlangen die Bauämter Pläne, Berechnungen, Bauleiter und Architekten.
    Sobald das gelockert wird geht das schief.
    Ich denke, die Treppe muss umgebaut werden, aber bitte von einem Fachmann.
    Gruß

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