Dachgaube oder Zwerchhaus
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dachgaube oder Zwerchhaus

Hallo,
wir haben ein Einfamilienhaus (11,75 x 9,50) in Ba-Würrttemberg, geplant mit Zwerchhaus auf der Südseite (Seite zum Garten). In dieses Zwerchhaus (4 m breit und 1 m vorgesetzt, durchgezogen von EGAbk. bis DGAbk.) soll im DG das Bad rein.
Nun wurde uns ein höherer Kniestock bei einer Bauvoranfrage genehmigt, wodurch sich die Traufhöhe auch erhöht.
Im Bebauungsplan steht zur Dachgestaltung folgendes:
Dachaufbauten:
2.1.3 a) Gebäude mit Traufhöhe bis 4,0 m:
Dachaufbauten sind nach Art, Form, Maßstab, Werkstoff u. Farbe dem übrigen Gebäude anzupassen. Sie sind zuläsig, soweit die geschlossenen Wirkung des Hauptdaches nicht beeinträchtigt wird. Dachaufbauten sind zulässig, wenn ihre Länge 1/3 (33 %) der Dachlänge je Seite nicht überschreitet. Ihre Einzellänge darf max 3,8 m, ihre Höhe gemessen bis zum Schnittpunkt Vorderkante Dachhaut max. 1,7 mbeantragen. Der Abstand des Dachaufbauten von der Giebelwand muss mind. 1,5 m, vom First mind. 0,5 m, untereinander mind. 1,0 m und von der Traufe in der Dachschräge mind. 0,9 m betragen.
b) Gebäude über 4,0 m Traufhöhe:
wie Ziffer a), wobei die Gaubenlänge auf 2,0 m Breite begrenzt wird und der Abstand untereinander und von der Giebelwand mind. 2,0 m betragen muss.
2.1.4 Dachausschnitte:
sind bis zu einer Breite von 3,8 m zulässig. Die Gesamtbreite von Dachgauben und Dachausschnitten darf 33 % der Gebäudelänge nicht überschreiten.
Wir haben beim Bauamt nachgefragt, ob Aussicht besteht eine Befreiung auf 4 m Breite zu bekommen. Nun wurde uns gesagt, dass es nicht genehmigt wird, da es noch nie eine Breite über 3,80 genehmigt wurde und bei der Traufhöhe über 4,0 m sei eh nur 2 m Breite zugelassen. Allerdings sind wir der Meinung, dass es im Bebauungsplan diesen Fall gar nicht gibt. Es werden darin nur Dachgauben beschrieben (auch mit Zeichnung) und kein Zwerchhaus. Kann man es so begründen:
1. Dachgaube ist ein aus dem Dach heraus errichtetes senkrechtes Dachfenster, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es in allen Teilen auf dem Dach und nicht ganz oder teilweise an oder auf der Außenwand errichtet ist. Für den Begriff der Dachgaube ist nicht entscheidend, dass es hinter die Flucht (die Verlängerung) der darunterliegenden Außenwand zurücktritt.
2. Demgegenüber handelt es sich bei einem Zwerchhaus um ein Bauteil, das nicht aus dem Dach, sondern aus der Fassade aufsteigt.
3. Der Unterschied zwischen Dachgauben und Zwerchhäusern besteht darin, dass die Dachgaube eine vorhandene oder anzulegende Dachfläche durch den Aufbau durchbricht, während sich das Zwerchhaus als Baukörper zwar bis in den Dachbereich hinein begibt, jedoch optisch nicht als Durchbrechung der Dachhaut, sondern als eigenständiger Baukörper wahrgenommen wird, der aus der Fassade aufsteigt.
Es ist die schon oft diskutierte Frage:
ist ein 3. Giebel/Zwerchhaus oder wie immer es bezeichnet wird eine Dachgaube und gilt dann auch der beschrieben Bebauungsplan oder ist das was wir bauen wollen gar nicht im Bebauungsplan berücksichtigt?
Über Meinungen dazu sind wir dankbar.
Gruß
Dani
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  • Dani

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