Fragen zum Neubau eines Holzhauses: Verfahrensweg und Bestimmungen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Fragen zum Neubau eines Holzhauses: Verfahrensweg und Bestimmungen

Hallo,
ich hoffe, keine allzu dummen Fragen hier zu stellen und bedanke mich nun schon für hilfreiche Antworten ...
Gerne lese ich selbst nach, wenn es eine Art "Bau-Wiki" gibt!
In einem Garten (Hausgarten meiner Eltern hinter ehemaligen Bauernhof) soll ein größeres "Holzhaus" vorerst als Wochenend- / Ferienhaus errichtet werden.
Ob das von der Gemeinde (in Thüringen) überhaupt erlaubt wird, werde ich in Kürze bei meinem Besuch im Bauamt erfahren.
Im Dorf gibt es drei Wohnblockhäuser  -  eines sogar unmittelbar im Ortszentrum direkt an der Straße, die anderen an einer kleinen Nebenstraße (dieselbe, an welche der eventuelle Bauplatz Grenzen würde) in Gärten.
Durch die Größe des Gartens und der Stelle des geplanten Baus gibt es ausreichenden Abstand zu den angrenzenden Nachbargrundstücken und somit auch kein "Gesamtbild", in dem das Holzhaus störend wirken könnte ...
Das Bau-Grundstück liegt am Ortsrand noch im Ortsbebauungsbereich  -  (zumindest war es vor 15 Jahren so)  -  im anliegenden Garten wurde vor zwei Jahren ein "normales" Haus genehmigt.
Deshalb sollte es hoffentlich von der Gemeinde keine Einwände geben!
Über das Haus:
Grundfläche auf zwei Ebenen ca. 70 m², 92 mm Wandstärke, Dämmung in Dach und Boden, Iso-Fenster ...
Das Haus soll Stromversorgung und Wasserversorgung von der bestehenden Versorgungseinrichtung auf demselben Grundstück erhalten, ebenso das Abwasser über den bestehenden Anschluss entsorgt werden.
(Da diese Leitungen im Privatbereich sind, sollte es von den betreffenden Ver- und Entsorgern (Versorgern, Entsorgern) keine Einwände geben?)
"Später" möchte ich in diesem Haus ständig wohnen  -  angemeldet mit Hauptwohnsitz im Gesamtgrundstück oder eventuelle Teilung des Grundstücks ...
Somit ist auch eine Postanschrift vorhanden und die Müllabfuhr gewährleistet.
Die Grundsteuern werden sich durch den Neubau erhöhen, Abwasser wird anders berechnet werden ...
Der Bau:
  • Fundamentplatte soll selbst erstellt werden nach Vorgaben des Hauslieferanten/ eventuelle Ausschreibung über ein Online-Portal
  • Lieferung und Aufbau des Hauses durch den Hersteller (oder Importeur), da Sitz in Deutschland, sollten dann die erforderlichen Berechnungen für Statik und nach EnEVAbk. vorhanden sein (?)
  • Heizung nur durch Kaminofen  -  Rücksprache Schornsteinfeger wg. Schornstein
  • Warmwasser für Spüle und Handwaschbecken mit Durchlauferhitzer 220 V
  • Warmwasser Dusche? Durchlauferhitzer Gas oder Zuleitung Kraftstrom legen und Durchlauferhitzer 400 V
  • eventuelle nur Kraftstromzuleitung, dann Reduzierung auf 220 V möglich?
  • Elektroarbeiten durch Fa. vor Ort
  • andere Arbeiten in Eigenleistung/ Bekannte

Fragen:
Verfahrensweg und Reihenfolge?
Welche Genehmigungen werden gebraucht, welche Bestimmungen müssen beachtet werden?
Muss ein Architekt einbezogen werden oder ist bei vorliegen der Unterlagen des Hauses eine fachkundige Person ausreichend? Kosten?
Muss der Baubereich für das Fundament korrekt eingemessen werden durch ein Vermessungsbüro oder "reicht" ein vermessen in Eigenregie? Kosten?
Muss nach Fertigstellung eine "Bauabnahme" durch das Bauamt erfolgen?
( ... warum ist das alles so komliziert? Einfach günstiges Holzhaus mit starken Rundbalken aus Lettland/ Littauen ... hinstellen und gut! Hält ewig ...
Aber es fehlen dann wieder die erforderlichen Berechnungen ... )
Nochmals Danke für Antworten,
ein ahnungsloser eventuell zukünftiger Bauherr ...

  • Name:
  • rimbick
  1. "Später" möchte ich in diesem Haus ständig wohnen

    Schuppen bauen und dann zu Wohnzwecken umnutzen?
    Sorry, musste hier mal übertreiben.
    In Deutschland gibt es das Bauordnungsrecht, Regeln der Technik und die EnEVAbk., all dies und mehr wäre einzuhalten.
    Meine Empfehlung: Suchen Sie sich einen Holzhauslieferanten, der Ihnen mindestens den fertigen Bausatz plus Baugenehmigungsunterlagen liefern kann und die entsprechenden Genehmigungsunterlagen für Sie beim Bauamt einreichen würde.
    Sie machen sich weder bei Fachleuten noch bei den Ämtern Freunde, wenn sie Werbung für sibirische Baustandards laufen.
  2. @ Uwe: watn Glück ...

    @ Uwe: watn Glück dass Du das geschrieben hast. Ich habe ja die gleiche Auffassung, aber mir hätte man ja gleich wieder werweißwas unterstellt ... :-))

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