Befreiung vom Bebauungsplan wegen Überbau des Nachbarn auf unser Grundstück
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Befreiung vom Bebauungsplan wegen Überbau des Nachbarn auf unser Grundstück

Guten Tag,
wir haben einen Bauplatz für 2 Doppelhaushälfte (in Ba-Wü), es ist geschlossene Bauweise  -  also Wand-zu-Wand-Bebauung- vorgeschrieben. Unser Reihenhaus kann 6x12 m gebaut werden, aber: auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn befindet sich eine alte Scheune, die dem Nachbarn gehört aber 39 cm (x die Tiefe des Gebäudes) auf unserem Grundstück steht. Da für diese alte Scheune wohl Bestandsschutz gilt, muss sie laut Aussage vom städt. Bauamt und Kreisbaumeister wohl nicht abgerissen werden. Unsere Möglichkeit bestünde nun wohl darin, diese Scheune zu umbauen, sodass uns auf der Hälfte des Hauses fast ein halber Meter Breite fehlen würde und somit die Wohnbreite auf ca. 5,50 m schrumpfen würde. Zudem möchten wir einen Keller bauen und es ist baulich als auch finanziell ein sehr hoher Aufwand, die Scheune zu unterfangen, da diese keinen Keller hat. Der Eigentümer scheint nicht zum Abriss, Verkauf etc. bereit zu sein. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir eine Befreiunng von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen können, um unser Haus erst hinter der Scheune zu errichten, was bedeuten würde, dass die Bebauungsline nicht eingehalten werden könnte, sondern ca. 10 m nach hinten versetzt wäre. Ein Problem unsererseits stellt es nicht dar, da das Grundstück sehr lange ist und das angrenzende Grundstück nach hinen auch uns gehört, sodass auch keine Nachbarn davon betroffen wären. Lediglich die Wand-zu-Wand-Bebauung wäre um dein Stück nach hinten versetzt durch unsere Versetzung des Hauses.
Wer hat schon solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sehen meine Chancen aus, dass eine Befreiung durchgeht? Ich habe schon gelesen, dass man mit viele Argumenten, auch rechtlicher Art kommen muss, um die Mitarbeiter des Bauamtes/Gemeinderats zu überzeugen. Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen, mit welchen Tipps wir unser Vorhaben besser angehen können? Vielen Dank im Voraus. MfG
  1. Wie

    tief ist denn das Baufenster? Sind das 12 m?
    Wenn das Baufenster 12 m tief ist, dann glaube ich nicht, dass es genehmigt wird, das Haus um 10 m nach hinten zu schieben.
    Einen Plan gibt es nicht?
    vlt kann das Haus aber von der Grenze um 2,5 m abgerückt werden und eine ofene Bebauung erfolgen.
    Den Architekt fragen.
    Gruß aus Hessen
  2. die Summe der Probleme ist konstant

    DHH bedeutet Grenzbebauung und dass die zweite Hälfte unter der Vorgabe der Abmessungen der ersten Doppelhaushälfte angebaut wird.
    Wer dort eine Doppelhaushälfte-Bebauung erlaubt hat, ist wohl von einem Abriss der alten Scheune ausgegangen.
    Hat man Sie beim Kauf des Grundstücks über den Überbau des Nachbarn informiert?
    Eine Befreiung in der geschilderten Art werden Sie nicht bekommen.
    Ich sehe 4 Möglichkeiten:
    a) Kauf rückabwickeln
    b) Einzelhaus planen, d.h. keine Doppelhaushälfte-Bebauung mehr, das gilt
    dann aber auch für den Nachbarn
    c) umplanen dass 5,5 Meter reichen, aber nur wenn der Nachbar den
    Rest abkauft
    d) Rückbau der Scheune auf Ihre Kosten um die 0,5 Meter.
    Könnte reizvoll sein wenn Sie einen Verbau innen
    in der Scheune auf der Grenze errichten können
    und darauf dann die neue Grenzwand der Scheune.
    Eine Überbaurente für die Scheune hilft nicht weiter.
    Wenn Sie einen langen Atem haben gibt es einen Trick:
    Die erste Bebauung der Doppelhaushälfte gibt die Abmessungen für die zweite Doppelhaushälfte vor.
    Der Nachbar kann ihre Doppelhaushälfte nur verzögern, wenn er gleichzeitig seine eigene Planung vorlegt, d.h. Abriss der Scheune und seine Doppelhaushälfte als Planung.
    Damit muss der Nachbar Farbe bekennen, so wie es jetzt ist braucht er nur grinsend abzuwarten.
    Gruß
  3. Antworten ...

    Danke für die schnellen Rückmeldungen.
    Das Grundstück ist Erbe und wurde nicht gekauft.
    Das akt. Baufenster ist 12x12 m für beide Doppelhaushälfte. Doppelhaushälfte ist eigentlich der falsche Ausdruck, da alle Nachbarn auch auf die Grenze bauen müssen, also Wand-zu-Wand, sodass eine Reihe von Reihenhäuser entstehen, unseres wären beides Reihenmittelhäuser.
    Auch wenn wir (meine Schwester und ich) anstatt 2 RMH ein 2-Fam. -Haus bauen würden, hätten wir die Restriktion zum Nachbarn mit der Scheune. Problem mit dem Nachbarn: Er lässt weder zu, dass wir seine Scheune rückbauen um die 0,5 m noch will er die ungenutzte Scheune abreißen oder das Grundstück verkaufen. Er lässt leider nicht mit sich reden. Deshalb denken wir, dass wir mit dem Bauamt/Gemeinderat/Landratsamt kommen müssen.
    MfG
  4. schlau

    Der Nachbar ist schlau:
    Er verhindert Ihr Bauvorhaben, der Grundstückswert fällt und er kann es später kaufen und die Reihenhäuser errichten und mit maximalem Gewinn verkaufen.
    Gruß

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