Definition "hangseitig" im Bebauungsplan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Definition "hangseitig" im Bebauungsplan

Hallo,
wir haben gerade Probleme mit unserem Bauantrag in Hessen. Die Höhe des Hauses ist im Bebauungsplan über die "hangseitige Traufhöhe" definiert. Allerdings unterscheidet sich das Verständnis der Bedeutung "hangseitig" zwischen uns als Antragssteller und der Baubehörde.
Kennt jemand eine Definition von "hangseitig" bzw. "talseitig" aus einer fundierten Quelle, die wir als Argumentationsgrundlage für die Baubehörde verwenden können?
Schon einmal im Voraus vielen Dank!
  • Name:
  • Christina
  1. ist natürlich ziemlich

    idiotisches Behördendeutsch, aber gemeint ist es wie im folgenden Link, Seite 6, illustriert.
    Talseite sollte ja jedem klar sein, aber der Hang erstreckt sich ja auf allen Seiten des Hauses. Sollte also vielleicht "hangaufwärtige Seite" heißen.
  2. Normalerweise,

    was ist schon Normal?
    Ich kenne das als Berg- und Talseitig => Hangseitig würde ich mit Bergseitig gleich stellen.
  3. Herr Ackermann hat es schon genannt

    Fragen Sie sich oder das Bauamt, was das Gegenteil von "hangseitig" ist  -  Antwort: "talseitig". Oder schauen sie einmal vorn und einmal hinten aus dem Fenster  -  einmal sehen sie einen Hang, das andere mal nix, denn da liegt weiter unten das Tal.

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