Terrassenbau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Terrassenbau

Hallo,
ich wohne im Haus meines Vermieters, wir beide nutzen den gleichen Hauseingang. (Düsseldorf NRW)
Meine Fragen sind nun folgende:
1. Diese Terrasse wird 10 cm neben dem gemeinsamen Eingang gebaut. Ist das zulässig?
2. Die Terrasse ist ca. 3,5 m breit 5 m lang und wird sicher 2,5 m hoch werden. Muss der Bau genehmigt werden und wo kann man erfragen, ob dies geschehen ist?
Gruß
K. Fischer
  • Name:
  • K. Fischer
  1. öhm ...

    öhm 2,5 m hoch ...
    Ne Terrasse?
    Zusätzliche Erläuterungen wären nicht schlecht ...
  2. Kündigung

    Wenn Sie bei mir Mieter wären, würde ich Ihnen sofort kündigen.
    Was schert Sie das was der Hauseigentümer tut?
    Bei Ihnen fehlt das berechtigte Interesse.
    Gruß
  3. Infos

    Hallo,
    @ Herr Klaus, ich denke sie würden auch nicht so handeln wie mein Vermieter  -  hoffe ich zumindest
    @ Rüdiger und Monika Berg: Terrasse sieht ungefähr so aus wie ein Pavilion, mit gemauerten Säulen, Betonfundament (neu gegossen), Fliesen und ein Dach soll wohl auch noch drauf. Das fehlt bisher aber noch.
    PS: Ich möchte meinem Vermieter nichts böses, aber es sind Dinge bezüglich dieses Baus gelaufen, von denen ich im Nachhinein erfahren habe, dass Sie nicht in Ordnung waren. (z.B. Sauberkeit, Ruhezeiten (wir haben ein Kleinkind) etc.)
    Deshalb möchte ich mich einfach nur Informieren, was rechtens ist und was nicht.
    Danke
    Gruß
    K. Fischer
    • Name:
    • Fischer
  4. Also, wenn das Ding ...

    Also, wenn das Ding aussieht wie ein Pavillon, dann ist es wohl so eine Art Wintergarten. Da gibt es die verschiedensten Möglichkeiten: Bebauungsplan, kein Bebauungsplan, Baugenehmigung/Baufreistellung, usw. usw.
    Ob man Ihnen einen Einblick in die Bauakte gibt, bzw. dazu Auskunft erteilt, tja, da hierzu was zu sagen, grenzt an Glaskugelmodus. Das hängt vom/von der Sachbearbeiter/in ab. Aber Anlaufstelle wäre das Bauamt.
  5. Danke

    Danke für die Infos.

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