Eingetragene Baulast
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Eingetragene Baulast
Hallo zusammen,
ich bin schon seid einer Weile stiller Mitleser, werde nun aber aktiver, da wir in absehbarer Zeit ein Haus bauen wollen.
Nun wollen wir erst ein Grundstück kaufen - dort sind aber nun Baulasten im Baulastverzeichnis eingetragen.
Leider komm ich mit der Formulierung nicht ganz klar, vielleicht kann mir das jemand mtt mehr Ahnung "übersetzen".
Hier der Eintrag:
1. Verpflichtung, dauernd zu sichern, dass die Flurstücke 105a, 106/1 und 106 c der Gemarkung Lun ... im baurechtlichen Sinn ein Grundstück bilden und dauernd zu gewährleisten, dass öffentliche Baurecht so eingehalten wird, als ob diese Flurstücke auch nach der Zerlegung oder Teilung ein Grundstück bilden.
Die Verpflichtung gilt auch gegenüber und zu Lasten von Rechtsnachfolgern.
Es handelt sich hier um 3 große Flurstücke die vom Eigentümer "zusammengelegt" wurden und nun erschlossen als einzelne Teilflächen verkauft werden.
Verstehe ich die Baulast richtig, das die ganze Fläche gegenüber dem Bauamt als ein Grundstück behandelt wird und die Teilflächen innerhalb des großen Grundstückes sich nicht nach Baurecht verhalten müssen speziell meine ich hier Abstandsflächen?
Ich habe da bedenken das ein Nachbar das so auslegt und sein Haus einfach an meine Grundstücksgrenze setzt und ich da nichts machen kann ...
vielleicht kennst sich ja jemand auch und kann uns nen Tipp geben.
sonnige Grüße aus Dresden
André
ich bin schon seid einer Weile stiller Mitleser, werde nun aber aktiver, da wir in absehbarer Zeit ein Haus bauen wollen.
Nun wollen wir erst ein Grundstück kaufen - dort sind aber nun Baulasten im Baulastverzeichnis eingetragen.
Leider komm ich mit der Formulierung nicht ganz klar, vielleicht kann mir das jemand mtt mehr Ahnung "übersetzen".
Hier der Eintrag:
1. Verpflichtung, dauernd zu sichern, dass die Flurstücke 105a, 106/1 und 106 c der Gemarkung Lun ... im baurechtlichen Sinn ein Grundstück bilden und dauernd zu gewährleisten, dass öffentliche Baurecht so eingehalten wird, als ob diese Flurstücke auch nach der Zerlegung oder Teilung ein Grundstück bilden.
Die Verpflichtung gilt auch gegenüber und zu Lasten von Rechtsnachfolgern.
Es handelt sich hier um 3 große Flurstücke die vom Eigentümer "zusammengelegt" wurden und nun erschlossen als einzelne Teilflächen verkauft werden.
Verstehe ich die Baulast richtig, das die ganze Fläche gegenüber dem Bauamt als ein Grundstück behandelt wird und die Teilflächen innerhalb des großen Grundstückes sich nicht nach Baurecht verhalten müssen speziell meine ich hier Abstandsflächen?
Ich habe da bedenken das ein Nachbar das so auslegt und sein Haus einfach an meine Grundstücksgrenze setzt und ich da nichts machen kann ...
vielleicht kennst sich ja jemand auch und kann uns nen Tipp geben.
sonnige Grüße aus Dresden
André
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Klärungen mit dem Eigentümer
Klären Sie doch erst mal mit dem Eigentümer, warum er Grundstücke zusammengelegt hat.
Diese Zusammenlegung hat offensichtlich zu den Baulasten geführt.
Entweder sind die Grundstücke einzeln zu klein oder nur gemeinsam zu erschließen.
Auf jeden Fall sind Baulasten immer eine Wertminderung.
Gruß