Grenzbebauung verletzt Grundstücksgrenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzbebauung verletzt Grundstücksgrenze

Wir haben ein Grundstück in zweiter Reihe mit ein Zufahrt von der Straße aus in Bayern gekauft. Der Nachbar des vorderen Grundstücks baut derzeit und hat die Garage nun direkt an die Grundstücksgrenze im Bereich der Zufahrt gebaut. Beim Nachmessen haben wir festgestellt, dass die Garage bereits im Rohbau ca. 5 cm auf unser Grundstück ragt. Die Messung erfolgte gegen eine gegenüberliegende ebenfalls auf die Grundstückgrenze gebaute Bestandsgarage des anderen Nachbarn.
Was kann man tun, wer ist zuständig?
Vielen Dank.
  • Name:
  • GER
  1. Zuständig ...

    sind die überbauenden Nachbarn, wenn sie denn wirklich überbaut haben sollten.
    Gibt es offizielle Vermessungspunkte, die Ihnen als Grundlage für Ihre Messungen dienen?
  2. Katasterauszug und Einmessungen

    Über einen aktuellen Katasterauszug erhalten Sie Infos über eingemessene Gebäude.
    Wenn Sie einen Grenzüberbau befürchten, können Sie auf Ihre Kosten den Vermesser bestellen.
    Wenn kein Überbau vorhanden ist, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
    Ich glaube aber nicht, dass wegen 5 cm Änderungen erfolgen.
    Zu bedenken ist aber, dass der Rettungsweg zur zweiten Reihe eingeschrankt wird. Hier gibt es einzuhaltende Mindestmaße insbesondere für die Feuerwehr.
    Gruß

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