Fertighaus mit massivem Anbau als Gewrbeobjekt; Brandschutz?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Fertighaus mit massivem Anbau als Gewrbeobjekt; Brandschutz?

Hallo Experten, ... wir brauchen dringend Hilfe!
Wir haben ein Gewerbegrundstück in Südhessen gekauft. Darauf soll ein Wohnhaus (Fertighaus) und ein Anbau (massiv gemauert als Büro und kleiner Werkstatt. (Fuhrbetrieb).
Das Fertighaus ist bestellt, ... im Erdgeschoss befindet sich ein kleines Büro (Zugang vom Flur).
In der Planung wurde in dieses Büro eine zusätzliche T30 Feuerschutztür nach Außen gebracht, um nach Fertigstellung des Anbaus durch dieses kleine Büro in das größere Büro (Disposition) zu gelangen.
Die Planung ist vom Bauamt genehmigt, Baugenehmigung liegt vor.
Heute bekamen wir vom Fertighaushersteller die Meldung, dass nach hessischem Baurecht Gewerbe und Privat getrennt sein muss.
Somit will uns der Hersteller des Hauses die Zimmertür von Flur zum kleinen Büro nicht einbauen, und die Wand geschlossen lassen.
Somit müsste ich, um in das äußere Büro zu kommen immer zur Haustüre raus, und im Gewerbeobjekt wieder rein.
Wer macht solche Vorschriften? ... Wo steht diese Vorschrift, dass ich als Eigennutzer von Privat und Gewerbe nicht durchs Haus in den Anbau komme?
Wie kann ich die Angelegenheit umgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe
  • Name:
  • J
  1. Gewerbe und privat müssen getrennt sein

    Im Fertighaus lassen Sie nur eine Öffnung machen und setzen die T-30-Tür in den Gewerbeanbau bzw. Massivwand.
    (Fertighaushersteller haben immer Probleme mit dem Brandschutz)
    Damit sind Gewerbe und privat getrennt.
    Ein Arbeitsraum darf im privaten Bereich sein ohne besondere Schottungen.
    Sollten Sie den Betrieb mal vermieten oder verkaufen, wird die Verbindungstür einfach verschlossen.
    Achten Sie noch auf Bauauflagen bezüglich Fenster im Gewerbebereich wegen möglichem Brandüberschlag und der durchgehenden Brandwand bis über Dach.
    Gruß
  2. Lieber Fragesteller, Südhessen? Also Bundesland Hessen ...

    Lieber Fragesteller, Südhessen? Also Bundesland Hessen Lieber Fragesteller,
    Südhessen? Also Bundesland Hessen.
    Im Bundesland ist die Erstellung eines Brandschutznachweises oder bei entsprechenden Gebäudeklassen oder Sondernutzungen Pflicht (!). Spätestens vor Baubeginn muss ein derartiger Nachweis erstellt und bei der Bauaufsicht eingereicht werden.
    Näheres erläutert Ihnen gerne Ihr Architekt/Entwurfsverfasser.
    Fähige Brandschutzfachplaner finden Sie unter den genannten Links.
    Weiter:
    Sie haben ein Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen, sprich "Nutzungseinheiten". Diese sind entsprechend baulich zu trennen. Eine weitere Ferndiagnose erfolgt hier nicht. Sie finden die wesentlichen Anforderungen in einem Werk namens "Hessischer Bauordnung" und den dazugehörigen Anlagen sowie begleitenden Rechtsvorschriften.
    Die wesentlichen Anforderungen in Einklang mit ihrer Planung werden im Brandschutznachweis/Brandschutzkonzept definiert. Achten Sie darauf, dass das Konzept entsprechend der Bauvorlageverordnung oder besser anhand der vfdb 01/01 erstellt wird.
    MfG
  3. Also, da fehlte noch das Wort ...

    Also, da fehlte noch das Wort "Brandschutzkonzept". Ob "Nachweis zum vorbeugenden Brandschutz" oder "Brandschutzkonzept" ergibt sich aus Ihrem Gebäudetyp.
    Wann kommt hier mal eine zeitgemäß Editierfunktion?
  4. Brandschutz ist wohl hier nicht das Problem!?!

    ... mein Problem war wohl nicht unbedingt der Brandschutz.
    Mit der T30 Tür zum Anbau wurde ja alles Genehmigt.
    Das Problem ist, dass die Tür im Haus vom Flur in das kleine Büro nicht eingebaut werden soll, da Privat und Gewerbe getrennt werden soll, ... so ein Blödsinn.
    Überall wo man in Familienunternehmen hingeht, geht der Bäcker durch die Backstube in seine Wohnung, oder unser KFZ Meister läuft durch sein Büro in die Küche.
    Das ist es, ... was ich nicht verstehe!
    • Name:
    • J
  5. Und das ist genau das, was ...

    Und das ist genau das, was Ihnen ein korrekt erstelltes Brandschutzkonzept erklärt.

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