Ablehnung einer Bauvoranfrage für Errichtung eines Ferienhauses
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ablehnung einer Bauvoranfrage für Errichtung eines Ferienhauses

Hallo,
ich habe in meinem Heimatdorf ein Grundstück von 3700 m² (Brandenburg, LK Oberhavel).
Laut dem Flächennutzungsplan des zuständigen Amtes, liegt es auf der Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Ferienhäuser".
Also habe bei der Gemeinde und beim Amt angefragt, ob ich dort ein kleines Ferienhaus (ist zur Vermietung gedacht) errichten könnte, raus kam, das sowohl Amt (Bauamt) und Gemeinde dem Bau zustimmen.
Gut Bauvoranfrage gestellt (untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis), 7 Wochen gewartet, 200 € bezahlt => Ablehnung : (.
Begründung:
... für das Baugebiet exestiert weder ein Bebauungsplan, noch lässt sich das Gebiet als im Zusammenhang bebauter Ortsteil definieren ...
... das Gebiet liegt im Bereich, für welchen ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan des Amtes ...
... nach der Darstellung des Flächennutzungsplans mit der Zweckbestimmung "Ferienhäuser" ...
... der geplante Standort befindet sich nach der tatsächlichen Bebauung als Außenbereich einzuordnenden Baugebiet ...
... der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ...
... ihr Bauvorhaben zählt nicht zu den priviligierten Bauvorhaben ...
... der geplante Baumaßnahme steht der öffentliche Belang entgegen ...
... der geplante Vorhabens befindet sich angrenzend zum Landschaftsschutzgebiet..
.. der Landschaftsbild- und Erholungswert der Fläche wird Aufgrund des bislang ungestörten blickes auf das der Fläche angrenzende Biotop als hoch eingestuft ...
... das geplante Vorhaben ist nicht zulässig ...
Ich mein:
Am Ende des Grundstücks befindet sich ein kleiner Graben, ca. 80 cm Durchmesser, es befinden sich kaum Pflanzen am Graben, er ist auch fast nicht zusehen, da viele Bäume entlang stehen.
Die Grundstücksnachberin hat fast direkt am Graben gebaut (vor ca. 5 Jahren)
Auf dem roten Dreieck sollte der Bungalow mit Carport gebaut werden. Der andere rote strich ist der Graben.
Ich habe erstmal Einspruch eingelegt. Wollte evtl. das Gespräch mit dem Fachbereich Naturschutz suchen um eine Lösung zu finden.
Meint Ihr, ich habe noch irgendwie eine Chance mein Vorhaben durchzusetzten?
  1. rechtskräftiger Bebauungsplan

    Sie müssen erst mal herausfinden, welcher Bebauungsplan gültig ist.
    Die Ablehnung vom Kreisbauamt ist so klar und fundiert, dass ich von deren gültigen Auffassung ausgehe.
    Eventuell ist das bei der Gemeinde nur "geplant" oder nicht rechtskräftig.
    Gruß
  2. Bebauungsplan gibt es doch nicht

    "Sie müssen erst mal herausfinden, welcher Bebauungsplan gültig ist. "
    Das steht doch im Text "xestiert weder ein Bebauungsplan, noch lässt sich das Gebiet als im Zusammenhang bebauter Ortsteil definieren ... " ... "Außenbereich"
    Da hilft nicht wirklich was, außer man fragt bei der Gemeinde mal nach, ob man denn nicht für die Fläche einen Bebauungsplan aufstellen will, oder vielleicht geht mit einer Abrundungssatzung was.
  3. Habe heute nochmal mit dem Bauamt ...

    Habe heute nochmal mit dem Bauamt telefoniert.
    Man könnte eine Ergänzungssatzung oder so beantragen das der Außenbereich zum Innenbereich wird, dazu muss ich aber ein Bebauungsplan bei einem Planungsbüro machen lassen.
    Weiß einer was sowas ungefähr kostet? Weil das Amt da kein Interesse dran hat, trägt es auch keine Kosten.

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