Hauskauf mit Hindernissen. Abweichungen Baugenehmigung / Bauamt nicht sehr hilfreich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hauskauf mit Hindernissen. Abweichungen Baugenehmigung / Bauamt nicht sehr hilfreich

Hallo zusammen,
ich interessiere mich für ein Haus in NRW und die Gespräche sind auch schon sehr weit fortgeschritten.
Um so ärgerlicher ist es, dass nun immer mehr Fragen und Probleme auftauchen.
Daher bitte ich euch um Hilfe.
Das Haus hat eine nachträgliche teilweise Aufstockung erhalten. Diese wurde durch eine mittlweile insolvente Firma durchgeführt.
Es gibt anscheinend keine Unterlagen mehr dazu.
Da ich aber gerne wissen möchte was ich da für viel Geld kaufen darf, war ich mit Genehmigung des Verkäufers beim Bauamt.
Die waren sehr nett und haben mir auch Kopien gemacht, aber:
Es gibt Abweichungen. Ich fange mal an:
Die Pläne und der Bauantrag wurde von einem Architekten erstellt mit dem der Bau geplant war. Umgesetzt wurde er aber durch die mittlerwile insolvente Firma. Warum auch immer.
In der Genehmigung weicht der Grundriss ab:
  • Unten sollte die Garage wegfallen und durch Tür und Fenster ersetzt werden. Die Garage ist aber noch da.
  • Oben wurde auf eine andere Bauweise gebaut. Hierdurch stimmen die Flächen und Aufteilungen nicht mehr (nun ca. 10 m² größer).
  • Die Fenster sind an anderer Stelle.
  • Die Räume liegen ganz anders. Aber es gibt keine tragenden Wände, da sich das Dach selbst trägt.

Als ich gerne mit Rücksprache des Verkäufers (er sagt er hat eine weiße Weste), alles mit dem Bauamt klären wollte, gab es nur eine telefonische Auskunft.
Das mit der Garage sei OK, die Fenster und Räume auch.
Aber bei den m²-Abweichungen bekam ich zu hören, manche Fragen fragt man nicht (!?).
Was sagt ihr dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Dieter

  • Name:
  • Dieter
  1. Architekt-Baufirma

    Also das ein Architekt den Bauantrag angefertigt hat, aber eine andere Baufirma ausgeführt ist schon mal gar nichts ungewöhnliches, sondern der Normalfall.
    Das nicht tragende Innenwände wo anders stehen geht m.E. auch in Ordnung, da Änderungen von nichttragenden Innenwänden in NRW u.U. genehmigungsfrei sind. Wenn dadurch aber die Räume ganz anders liegen als im Bauantragsplan, könnten Anforderungen, welche die Landesbauordnung an eine Wohnung, an Rettungswege etc. stellt doch nicht mehr stimmen.
    Durch die Flächenabweichungen könnten andere Zwänge, z.B. Vorgaben eines Bebauungsplan etc. nicht mehr eingehalten sein. Ohne die Unterlagen genau zu prüfen und mit dem Bestand abzugleichen kann man dazu nichts sagen.
    Verlangen Sie doch vom Verkäufer, dass er seinen Architekten reaktiviert. Der soll rauskommen und Maß nehmen und bestandsgetreue Zeichnungen anfertigen und die Unterlagen beim Bauamt einreichen. Evtl. geht das noch im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren der Aufstockung.
    Wenn der Verkäufer den Aufwand scheut, dann müssen Sie sich überlegen, evtl. nicht zu kaufen.
  2. Risiko

    Wenn Sie für viel Geld eine Rohbau mit fehlender Statik, fehlender Genehmigung da abweichend gebaut kaufen ist das ein Risiko und wenn es schief geht können Sie noch nicht mal arglistige Täuschung geltend machen.
    Sie brauchen diese Unterlagen und eine Rohbauabnahme des Bauamtes.
    Der Verkäufer ist in der Pflicht und muss für ordentliche Unterlagen sorgen.
    Außerdem geht der Kauf an das Grundbuchamt und das Finanzamt.
    Alles muss in trockenen Tüchern sein, auch falls Sie mal verkaufen wollen.
    Gruß

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