Grenzbebauung an beiden Seiten Pflicht  -  Ja oder Nein?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzbebauung an beiden Seiten Pflicht  -  Ja oder Nein?

Einen wunderschönen guten Abend zusammen,
wir planen im Bundesland Hessen auf unser Grundstück ein kleines Einfamilienhaus zu bauen.
Haben nach langem hin- und herüberlegen (hinüberlegen, herüberlegen) und informieren nun ein Angebot von einem Bauträger erfragt.
Dieser hat uns jetzt einen Plan gezeichnet und wollte wissen ob der so OK ist um ihn in die Kalkulation zu geben.
Im Bebauungsplan der Stadt von 1978 steht für unseren Teil:
"Winkelhausgruppe mit Grenzbebauung zum Nachbarn. Die Garagenkörper sind als Bindeglied zwischen den Wohngebäuden mit Flachdach auszubilden"  -  Dachneigungen 15-20 °
Zusätzlich gibt es noch eine Änderung der Gestaltungssatzung von 2001 in der die Dachneigungen auf 15-40 ° geändert werden.
Der Mensch der uns das Angebot machen will sagte, dass durch diese Änderung keine Winkelbauweise mehr gebaut werden muss.
Stimmt das?
Außerdem haben wir es so verstanden (so sind auch alle Häuser bisher gebaut), dass links die Garage an die Nachbargrenze muss und rechts das Haus. Der Anbieter hat uns gezeichnet, dass die Garage an den Nachbar grenzt und das Haus direkt an der Garage hängt. Somit wäre jetzt sehr viel Platz zwischen der Nachbargarage und unserem Haus.
Ein Telefonat mit dem Anbieter heute der das Angebot jetzt zum Kalkulieren gegeben hat meinte er würde es so planen und es einfach drauf ankommen zu lassen und so den Bau beantragen wenn es denn zum Vertragsabschluss kommen sollte.
Wenn der Antrag so abgelehnt werden würde und umgeplant werden müsste, kämen da nicht enorme Mehrkosten zustande?
Wie sehen Sie das? Wir sind um jede Hilfe dankbar  -  als weiterführende Links habe ich noch den Bebauungsplan (Das Grundstück befindet sich im Teil "1") und die Änderung der Gestaltungssatzung angehängt.
Mit freundlichen Grüßen
Schdewoon
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