Grenzbebauung an Nachbargarage  -  Kann ich keinen Keller bauen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzbebauung an Nachbargarage  -  Kann ich keinen Keller bauen?

Hallo Experten,
habe mal eine Frage.
Bei unserem Grundstück ist Grenzbebauung vorgeschrieben. Haben ein Angebot bei einem Bauträger erfragt.
Nun kam eine E-Mail, dass dadurch kein Keller möglich wäre weil
1. Kein Arbeitsraum möglich
2. Abdichtung eben so wenig
In der PDF steht auch etwas von Absackgefahr bei der Nachbargarage.
Darf ich tatsächlich keinen Keller bauen, weil Grenzbebauung vorgeschrieben ist und somit kein Arbeitsraum möglich ist?
Eins noch der Nachbar hat seine Garage unterkellert, das weiß jetzt auch der Bauträger noch nicht  -  ändert das etwas?
Hoffe auf helfende Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
StefanL
  • Name:
  • StefanL
  1. Hallo Fragesteller, Diagnosen ohne Ortskenntnis sind ...

    Hallo Fragesteller, Diagnosen ohne Ortskenntnis sind Hallo Fragesteller,
    Diagnosen ohne Ortskenntnis sind zwar etwas schwierig, aber ein paar allgemeine "Plattheiten" seien mir erlaubt.
    Viele viele Gebäude wurden bereits an bestehenden Gebäude als Grenzbebauung errichtet. Werfen sie nur mal einen Blick in deutsche Innenstädte. Und hier reden wir dann nicht über Gebäude mit nur vielleicht zwei Geschossen wie beim gemeinen Häusle.
    Wurden diese Gebäude vielleicht alle zeitgleich errichtet?
    So, nun aber, Spaß beiseite.
    Sofern baurechtlich zulässig dürfen sie bauen wie sie wollen.
    Es muss nur gesichert sein, gesichert werden, dass ihrem Nachbarn kein Schaden entsteht. Vereinfacht gesagt.
    Also, warum hat Ihr Bauträger nun Bedenken?
    Entweder hat er nicht die Kompetenz, da noch nie so etwas ausgeführt. Oder er weiß, dass sein Rohbaubillicheini so etwas nicht kann. Oder er hat negative Erfahrungen gemacht. Vielleicht weiß er auch, dass er bei einer seriösen Kalkulation, den Betrag XXX € im Vergleich zu möglichen Anbietern zu hoch liegt, die nicht so seriös kalkulieren. Oder, oder, oder. Tausend und eine Möglichkeit.
    Wäre die Garage nicht unterkellert, wäre sie fachgerecht zu unterfangen (Gilt auch bei unterschiedlichen Sohltiefen, wenn Sie Keller bauen); DINAbk. 4123 usw. Mit "seriösem" statischem Nachweis und allem Schnickschnack. Schäden entstehen meist bei nicht sachgerechter Ausführung.
    Alles ist möglich  -  genügend Geld, sachgerechte Planung, fachgerechte Ausführung und vor allem Bauüberwachung vorausgesetzt. Nicht doch lieber zum Architekten und Statiker Ihres Vertrauens?
  2. Danke für die nette Hilfe + PDF

    Vielen Dank Herr Nau,
    habe zusätzlich mal die PDF, die ich zurückbekam hochgeladen.
    Vielleicht noch ein kleiner Kommentar dazu?
    MfG
    StefanL
    • Name:
    • StefanL

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