Höhenvorgaben aus Bebauungsplan, von welcher Basis?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Höhenvorgaben aus Bebauungsplan, von welcher Basis?

in einem Baugebiet in RLP sind im Bebauungsplan max. Höhen für First und Traufe vorgegeben. Das Gebiet liegt nun aber in Hanglage, d.h. die meisten dort stehenden Gebäude erfüllen im mittleren Bereich die Vorgaben nicht, und am unteren Ende schon mal gar nicht.
Meines Wissens gilt als Basis doch die vorherige Geländekontur, also vor Auffüllungen jeder Art.
Das Bauamt verfährt hier bei Genehmigung und Abnahme relativ großzügig, wovon auch mein Haus "etwas" profitiert.
Frage: Kann das zukünftig mal zu Problemen führen, denn "eigentlich" erfüllen die Bauwerke die Vorgaben des BP nicht?!
Gruß
kbn
  • Name:
  • kbn
  1. Na ja, ...

    Na ja, es kommt so ein bisschen drauf an. Wie ist (sind) die genauen Formulierungen im B-PlanAbk.? Werden Höhenpläne verlangt? Da gibt es insgesamt eine ganze Latte von Möglichkeiten. Meistens ist es dann noch so, eine (r) mit sehr guten Beziehungen setzt was durch und dann darf der nächste usw. usw. Gerade in hängigen Baugebieten passt oftmals der Bebauungsplan nicht zur Wirklichkeit. Und da muss man schon mal mit dem Bauamt reden. Na ja, und irgendwann passt sich der letzte dann an die vorhandene Bebauung an.
    Ach ja: natürlich ist die Ursprungsform maßgebend. Die ist allerdings manchmal schon nicht mehr gegeben, wenn der Tiefbauer durch ist ... :-))
  2. Nach

    Baunutzungsverordnung sind bei der Festsetzung von Höhen baulicher Anlagen die Bezugspunkte anzugeben.
    Guckst Du:
    § 18 Höhe baulicher Anlagen
    (1) Bei Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sind die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen.
    Also muss es dazu im B. -Plan entsprechende Angaben geben. Fehlen diese, ist der B. -Plan fehlerhaft.
  3. Scherzkeks ...

    Scherzkeks OK Straße vermehrt oder vermindert um das Maß des natürlichen Gefälles/Steigung. : p gemessen da und da
    Möchtest Du noch mehr von solch tollen Beispielen haben? : D
  4. also im BP steht wörtl:

    Die höchstzulässige Höhe (Firsthöhe) über Oberkante EGAbk.-Fußboden wird mit 8 m festgesetzt.
    Die höchstzulässige Traufhöhe über dem natürlichen Geländeverlauf wird mit 6 m festgesetzt!
    Und damit ist doch wohl der Geländeverlauf "vor" der Bearbeitung gemeint, denke ich.
    Was passiert eigentlich, wenn sich beim 5. Sünder jemand beschwert, haben dann die ersten 4 Sünder auch Probleme? , oder ist einmal abgenommen, alles in trockenen Tüchern?
    • Name:
    • kbn
  5. da steht bestimmt ..

    ... auch noch was von Bezugspunkt, Sockelhöhe oder ähnlichem ...
  6. nein, davon steht da nichts!

    aber es steht eine Menge über zulässige Gehölze und sonstigem "grünen Gedankengut" drin.
    • Name:
    • kbn
  7. Jo, der zu pflanzende Strauch ...

    Jo, der zu pflanzende Strauch ist wichtiger als klare Regelungen.
    na ja, der natürliche Geländeverlauf. Eigentlich bedeutet das "Ursprungsgelände". Aber wenn der Nachbar links schon (übertrieben gesagt) 3 m aufgefüllt hat, was willst du denn machen? Da kann man sich nur noch anpassen. Das ist denn der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ...

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