Abstandsflächen bei Gerätehaus in Bayern
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abstandsflächen bei Gerätehaus in Bayern
Hallo zusammen,
ich möchte (in Bayern) zwischen meinem Reiheneckhaus und der Grundstücksgrenze (Abstand genau 3 m) ein Gerätehaus (Breite ca. 1,80) errichten.
Im Bebauungsplan ist an dieser Stelle die Möglichkeit einer Garage eingezeichnet, ich brauche also keine Baugenehmigung o.ä.
(telefonisch von der Gemeinde bestätigt).
Meine Frage ist, ob ich mit dem Gerätehaus die Abstandsflächen einhalten muss. D.h. muss ich es direkt an die Grenze zum Nachbarn platzieren (so dass zwischen Gerätehaus und Hauswand ein 1,2 m breiter Gang bleibt)?
Lieber wäre mir (und meinem Nachbarn auch), wenn ich es an der Hauswand anbringen könnte, sodass der Gang zwischen Gerätehaus und Grenze liegt, das Gerätehaus also ca. 1,2 m von der Grenze weg ist.
Wenn das nicht möglich / fraglich ist:
Kann ich das Ganze "umgehen" indem ich z.B. ein 3 m breites Dach auf mein 1,8 m breites Gerätehaus setze? Muss dann die Gerätehauswand auch direkt an der Grundstücksgrenze liegen oder zählt die Dachkante als "Gebäudebegrenzung"?
Danke!
ich möchte (in Bayern) zwischen meinem Reiheneckhaus und der Grundstücksgrenze (Abstand genau 3 m) ein Gerätehaus (Breite ca. 1,80) errichten.
Im Bebauungsplan ist an dieser Stelle die Möglichkeit einer Garage eingezeichnet, ich brauche also keine Baugenehmigung o.ä.
(telefonisch von der Gemeinde bestätigt).
Meine Frage ist, ob ich mit dem Gerätehaus die Abstandsflächen einhalten muss. D.h. muss ich es direkt an die Grenze zum Nachbarn platzieren (so dass zwischen Gerätehaus und Hauswand ein 1,2 m breiter Gang bleibt)?
Lieber wäre mir (und meinem Nachbarn auch), wenn ich es an der Hauswand anbringen könnte, sodass der Gang zwischen Gerätehaus und Grenze liegt, das Gerätehaus also ca. 1,2 m von der Grenze weg ist.
Wenn das nicht möglich / fraglich ist:
Kann ich das Ganze "umgehen" indem ich z.B. ein 3 m breites Dach auf mein 1,8 m breites Gerätehaus setze? Muss dann die Gerätehauswand auch direkt an der Grundstücksgrenze liegen oder zählt die Dachkante als "Gebäudebegrenzung"?
Danke!