Brauche ich Baugenehmigung für überdachte "Sitzecke" im Garten?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Brauche ich Baugenehmigung für überdachte "Sitzecke" im Garten?

Hallo,
ich habe vor im Garten eine überdachte "Sitzecke" zu bauen. Das sieht wie folgt aus: die Rückwand (6,5 m) und eine kleine Bar mit Küche (ca2,5 x 2,5 m) wir gemauert, der Rest bleibt offen wie beim Carport (es wird teilweise mit Palisaden zugemacht). Die "offene" Fläche umfasst etwa 4x5 m, die Höhe beläuft sich auf ca. 2,2 m.
Brauche ich für dieses Vorhaben in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung und wenn ja, wie lüft dann die ganze Prozedur ab?
MfG
Patrick
  1. Landesbauordnung

    Nach der Bauordnung in SA erfolgt eine Einordnung des Genehmigungsverfahrens.
    Danach müssen Sie Pläne, Baubeschreibung, Berechnungen und Katasterauszug zusammenstellen und einreichen, wichtig ist auch der Abstand zum Nachbarn und ein eventueller Bebauungsplan.
    Überdachte Sitzecke?
    Hört sich für mich als Beginn für den Bau eines Wochenendhauses an.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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