Baugenehmigung umschreiben  -  warum?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung umschreiben  -  warum?

Hallo,
ich habe eine Grundstück gekauft und einen Werkvertrag abgeschlossen um dort ein Haus bauen zu lassen. Der Verkäufer des Grundstücks hat das Haus geplant und eine Baugenehmigung auf seinen Namen erteilt bekommen. Soweit ich weiß, kann/soll die Baugenehmigung auf mich umgeschrieben werden. Mir ist bereits klar, dass die Baugenehmigung sich auf das Grundstück und das zu bauende Objekt bezieht, also auf jeden Fall gültig ist/bleibt.
Jetzt die Frage:
Was hat die Umschreibung für rechtliche Konsequenzen?
Haftet der "Eigentümer" der Baugenehmigung z.B. für Unfälle auf der Baustelle?
  • Name:
  • Michael
  1. GENAU

    In der Baugenehmigung muss der tatsächliche Bauherr drinstehen, denn der schuldet der Gemeinde die Einhaltung aller Bauherrenpflichten.
    Darüber hinaus steht in der Baugenehmigung der Plnaer UND vor allem der Bauüberwacher/Bauleiter, der dem Bauamt die Einhaltung der Baugenehmigung und die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit der Baustelle schuldet.
    Es ist ja nicht selbstverständlich, dass Sie nun den selben Bauüberwacher/Bauleiter beauftragen, der in der alten Baugenehmigung steht.
    Um nicht irgendwelche formlosen Schreiben der verschiedenen Parteien (Bauherr, Planer, Bauleiter) zur Bauakte nehmen zu müssen, werden sämtliche möglichen Formfehler dadurch vermieden, dass Sie den selben Bauantrag mit geänderten Personen nochmals einreichen bzw. die entsprechenden Formularblätter umschreiben lassen.
  2. Eine Baugenehmigung,

    ergeht unbeschadet Rechte Dritter. Die Baugenehmigung ist "Grundstücksbezogen" und Sie kaufen die im Prinzip mit. Das einzige was Sie noch machen müssen ist, dass Sie dem Amt mitteilen, dass ein "neuer" Bauherr nun der Ansprechpartner ist. Die Änderung des Bauleiters natürlich auch! Die Baugenehmigung ist aber nach wie vor rechtskräftig.
    Gruß aus Hessen
  3. jawohl!

    Deshalb brauchen Sie auch nur die Formulare aktualisieren und keinen neuen Bauantrag stellen.
    1. und vermutlich kostengünstigster Versuch: Sie schreiben dem Bauamt, dass Sie nun Eigentümer des Grundstücks sind und als neuer Bauherr das Haus entsprechend Bauantrag ohne Änderungen derart errichten wollen wie genehmigt und sie teilen ergänzend mit, dass die Errichtung durch Herrn XYZ als Bauleiter/Bauüberwacher betreut wird.
    2. Neue evtl. gebührenpflichtige Formulare würde ich erstmal nur auf dringende Anforderung des Amtes ausfüllen wollen.
  4. Nachteile ohne Umschreibung der Baugenehmigung?

    Danke für die schnellen Antworten.
    Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist, was passiert wenn ich NICHT umschreiben lassen. Habe ich dann irgendwelche Nachteile? Wenn es Probleme mit der Baustelle gibt bin ich ja momentan erst mal nicht Ansprechpartner. Vielleicht sollte ich also gar nicht auf eine Umschreibung drängen?
    Bauleiter usw. sind korrekt und brauchen nicht geändert zu werden.
  5. Hallo Michael, in den Bauordnungen ist ...

    Hallo Michael, in den Bauordnungen ist Hallo Michael,
    in den Bauordnungen ist in der Regel verankert, dass der "Bauherr" den Baubeginn anzuzeigen hat, unter Nennung der anderen wesentlichen Beteiligten. Gemäß MBO steht für die Richtigkeit dieser Angaben auch der Bauherr gerade.
    Weitere Aufgaben des Bauherren sind in der Regel im Kapitel "Die am Bau beteiligten" der jeweiligen Landesbauordnung definiert.
    Also  -  drücken ist nicht.
    Nachteile? Sowieso und überhaupt, ist doch klar. Frag mal den Alteigentümer ob er bereit ist das zu machen. Da wird der auch nicht scharf drauf sein. Problem mit dem Amt bekommst Du spätestens, wenn das Feld "Bauherr" im entsprechend Bautenstandsformular nicht ausgefüllt und unterschrieben ist.
  6. noch ein Punkt

    Durch das Bauamt gehen automatisch Meldungen an die Bauberufsgenossenschaft und das Finanzamt.
    Die Bauberufsgenossenschaft meldet sich wegen der Berechnung der Versicherung und das Finanzamt wegen Änderung des Einheitswertes, welche wiederum die Festsetzung der Grundsteuer bedingt.
    Deshalb muss immer der "richtige" Bauherr vermerkt sein.
    Das eigentliche Genehmigungsverfahren wird nicht tangiert.
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN