Hausbau in einem Gewerbegebiet NRW?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hausbau in einem Gewerbegebiet NRW?

Schönen guten Tag,
ich bin eben gerade auf dieses Interessante Forum gestoßen, weil ich folgendes Problem habe:
Mein Freund hat seit Anfang 2009 die Firma (kleines Autohaus mit Werkstatt) von seinen Eltern vererbt bekommen. Seit einiger Zeit überlegten wir ein Haus zu bauen. Da die Firma über eine große Wiese verfügt, machten uns die Eltern den Vorschlag auf dieser Wiese bauen zu können. Von der Idee waren wir sehr begeistert! Es gibt viele gute Gründe dafür auf diesem Grundstück zu bauen (aus unserer Sicht: keine Fahrten mehr von der Wohnung zu Firma, ständige Präsenz für die Kunden, Grundstück ist kostenlos, usw. usw.) Darauf hin sind wir zu einer Architektin gegangen weil uns jemand gesagt hat, das man erstmal eine Bauvoranfrage starten müsste, ob man überhaupt dort bauen dürfte. Dieses wollte sie für uns gerne erledigen. Sie fragte uns darauf hin wo wir bauen wollten  -  wir nannten ihr dann die Straße/Lage. Sie sagte weil es ein Gewerbegebiet ist, hätte man schlechte Karten. Darauf hin fragte ich völlig verwirrt, da genau in diesem "Gewerbegebiet" (Die Straße ist ca. 400 Meter lang) auch ein Wohnhaus stände mit 7 Wohneinheiten, warum die denn da bauen/wohnen dürften? Lange Rede kurzer Sinn: Sie war beim Bauamt, Antrag ist abgelehnt, weil Gewerbegebiet und wegen des Wohnhauses, war die Aussage: Das stand schon immer da. Ich bin echt verzweifelt. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Ich wäre für jeden Rat oder Tipps (auch kurz & schmerzlos) sehr dankbar. PS: Gebaut werden soll in NRW
Liebe Grüße, Caroline
  1. War es der Architektin klar ...

    War es der Architektin klar dass es um ein Betriebsleiterwohnhaus geht, bzw. hat Sie das dem Amt klar gemacht? Gibt es überhaupt eine schriftliche Anfrage mit schriftlicher Antwort?
    Ansonsten, zum Wohnen im Gewerbegebiet, siehe hier:
  2. Danke für den Link

    Hallo erstmal und Danke für die schnelle Antwort.
    Also wir haben es ihr so geschildert, wie ich es hier im Forum geschrieben habe. Wie gesagt, sie war persönlich beim Bauamt gewesen  -  was genau Sie dort gesagt hat, weiß ich natürlich nicht. Zuerst kam halt die Aussage vom Bauamt  -  "mal gucken, wir werden sowieso eine Versammlung am kommenden Montag halten und werden diesen Fall in der Runde besprechen und Ihnen (also der Architektin) dann einen endgültigen Bescheid mitteilen. " Darauf hin bekam ich keine Antwort von der Architektin, worauf hin ich sie dann am Freitag angerufen habe, was denn jetzt beschlossen worden ist. Darauf hin, teilte Sie mir mit, das es nicht möglich sei. Um auf Ihre Frage zurück zu kommen: Nein, es gibt nichts schriftliches. Alles wurde mündlich abgewickelt. Jetzt ist die Frage wie ich weitermachen soll, ich habe in diesen Dingen ja keine Erfahrungen. Soll ich da mal selber hingehen oder hat das alles keinen Zweck? Oder soll ich mich schriftlich an das Bauamt wenden? Hm, ich bin da ratlos ich will ja auch keinen Ärger machen. So nach dem Motto die Architektin, ist ein bisschen ..., und deswegen nehme ich das jetzt in die Hand. Tja, fängt ja schon gut an, was das Thema "Hausbau" betrifft. :-) LG Caro
  3. Ich mein mal ...

    Ich mein mal erzählen kann man ja viel wenn der Tag lang ist. Aber in dem Moment, wo was schriftliches kommen muss, da denken einige ja schon um. Stichwort: rechtsmittelfähiger Bescheid.
    Problem ist, niemand kennt hier die genauen Gegebenheiten. Gibt es nen Bebauungsplan, wie sieht die Umgebung aus usw. usw.
    Ich will nicht sagen, dass die Architektin eine Tröte ist, aber a bisserl mehr müsste da schon kommen.
    Letztendlich würd ich auf ein schriftliches Verfahren bestehen. Nennt sich Antrag auf Vorbescheid. So und dann muss was geschehen. Da ist auch keine große Planung erforderlich für, es geht ja nur um die grundsätzliche Frage. Ist natürlich nicht viel Geld mit zu verdienen für nen Architekten
  4. "Alle Wege führen nach Rom"

    Also mein momentanes Motto lautet: Gebe niemals auf, was du dir als Ziel gesetzt hast. Danke vorab für die Tipps, naja zum dem Thema Architektin, ist es ja schon eine komische Einstellung. Momentan denke ich das die gar kein Bock hat etwas zu unternehmen. Scheint wohl genug Aufträge zu haben. Ich dachte halt dass es auch in ihrem Interesse wäre. Schließlich wollen wir ja bauen und wollten ihr ja auch den Auftrag erteilen. Aber wahrscheinlich hat sie es nicht nötig. Na gut ... ich werde dann selber mal zum Bauamt gehen und einen Antrag auf Vorbescheid stellen. Vielleicht ist es ja alles gar nicht so wild wie es Momentan aussieht. Ich werde Euch auf jedenfall berichten was ich erreicht habe, bzw. wie es gelaufen ist. Kann ein paar Tage dauern, da wohl im Moment das Bauamt "umgebaut" wird und die verkürzte Sprechzeiten haben. PS. Einen Bebauungsplan gibt es  -  und die Umgebung grob gesagt um das Grundstück herum ist: Wohnhäuser, Friedhof, Wald, Lagerstätte/Büro einer Dachdeckerfirma. Also Schönes Wochenende und Danke nochmals. Bis die Tage, Liebe Grüße Caro
  5. die richtigen Personen müssen die richtigen Entscheidungen treffen

    Erst mal muss der Architekt die richtige Nutzung eintragen.
    Kann er das bei einem Verbot von Wohnungen im Gewerbegebiet?
    Dann geht der Bauantrag (mit Befreiungsanträgen) zu Kreis und eine Kopie zur Stellungnahme an die Gemeinde.
    Beide müssten nach den Baugesetzen ablehnen.
    Also muss der Bauantrag so hingebogen werden, dass eine Genehmigung zu erhalten ist.
    Danach fragen Sie doch letztendlich, oder?
    Mal angenommen, das Gebäude wird gebaut.
    Dann haben Sie die nächsten Jahrzehnte Stress, denn die Behörde oder Nachbarn bemerken den Betrug und es folgen Verfügungen und Nutzungsverbote, es folgen weitere Manipulationen durch getürkte gewerbliche Mietverträge für Wohnungen usw. usw.
    Ist das alles so erstrebenswert?
    Gruß
  6. @ Herr Klaus: das ist Mumpitz ...

    @ Herr Klaus: das ist Mumpitz was Sie da von sich geben. Keine Sau kennt hier die rechtlichen Vorgaben. Wie können Sie behaupten, dass hier was hingebogen werden soll?
  7. wenn es so einfach wäre ...

    Hier im Forum kommen nur knifflige Fälle vor, die einfachen Fälle lösen sich nach dem Text der Bauordnung.
    Wohnbebauung im Gewerbegebiet geht nun mal nicht.
    Knifflig wird es schon, wenn ein bestehender Gewerbebau in Wohnungen umgenutzt wird.
    Ich kenne einen Fall, da hat ein Bürgermeister der Umnutzung mündlich zugestimmt und der Kreis schickt sogar Mieter.
    Ist aber alles illegal weil der Bauamtsleiter nicht zugestimmt hat und es somit keine ordentliche Umnutzung gibt.
    Der Eigentümer versteht die Welt nicht mehr, vor allem weil die Stadt Gewerbebauten billig gekauft und zu Wohnungen umgenutzt hat.
    Vor den Bauvorschriften sind alle gleich und manche etwas gleicher-X1234Xim Nachhinein und wer die Macht und Nutzen hat.
    Aber vorweg im Wissen um die Vorschriften zu einer Bauausführung für Wohnungen im Gewerbegebiet raten wäre sträflich.
    Also bleibt doch nur die Täuschung mit einem Bürohaus und mit gewerblichen Mietverträgen sowie getürkten Gewerbehinweisen und Klingelschildern, um ein Wohnen im Gewerbegebiet zu ermöglichen.
    Ein Baufachmann kann dazu nicht raten und Bedenken als Mumpitz abzutun ist nicht professionell ...
    Gruß
  8. die 1. frage ..

    ... die Frage nach der bl-Wohnung ist noch unbeantwortet ...
    hat die a. den Auftrag, einen Erfolg herbeiführen?
  9. Gebaut wird nicht ohne Genehmigung

    Also, um das noch mal richtig zu stellen. Müsste man einen Antrag auf eine Betriebsinhaberwohnung stellen. Was ja auch der Wahrheit entspricht. Schließlich ist ja mein Freund der Betriebsinhaber. Und Fakt ist auch, das es in den letzten Monaten ziemlichen Ärger gab, was so teilweise auf dem Grundstück abgelaufen ist, wenn wir geschlossen hatten. z.B. : Fzg. wurden zerkratzt, leere kaputte Bierflaschen und Papier und ein Haufen Zigarettenstummel wurden hinter der Werkstatt und der Einfahrt zum Gelände gefunden, Antennen von Fzg. abgeschraubt, sogenannte "Interessenten" die sich die Gebrauchtwagen anschauen und ihre Hunde auf der Wiese sch ... lassen! Und und und. Trotz Überwachungskameras ist nicht festzustellen, wer diese Leute sind um sie anschließend zu überführen, weil sie ohne ihre Fahrzeuge auf das Gelände kommen und leider nicht über das Fzg. ausfindig gemacht werden können (auch schon mit der Polizei gesprochen). Es gibt noch mehr so eine Geschichten. Also hier soll niemand beschissen werden! Alles legal und Ordnungsgemäß. Und das ist ja das was mich stutzig machte. Die Architektin ist mit dem Vorhaben zum Bauamt gegangen und dort einen Antrag auf eine Betriebsinhaberwohnung zu stellen, was abgelehnt worden ist. Wie gesagt nur mündlich, es ist nichts schriftliches gelaufen. Daher werde ich am Dienstag mal zum Bauamt gehen, und die Sache selber in die Hand nehmen. Das kann doch nicht so schwer sein  -  schließlich habe ich mir mak den Flächennutzungsplan in unserem Umfeld angeschaut, und da packt mich die Wut, wenn ich nur auf die Hauptstraße gucke wo auch eine Werkstatt vertreten ist die auch ein Privathaus auf dem Grundstück stehen hat  -  Sorry, Betriebsinhaberwohnung. Und das ist kein Einzelfall  -  im Gewerbegebiet! Also warum nicht wir?
    Ps. Weitere Feedbags erwünschenswert ... Caro
  10. andere Bauweise

    Eine Betriebsleiterwohnung integriert in die Werkstatt oder als Aufstockung wird sicherlich nicht verwehrt, aber halt nicht als einzel stehendes Haus auf der grünen Wiese.
    Grundstück geteilt und separat verkauft, und schon steht ein Wohnhaus im Gewerbegebiet.
    Der Hinweis, dass andere was haben oder dürfen hat noch nie bei Bauämtern gefruchtet, diese Erfahrung wurde schon von vielen gemacht.
    Der Normalbürger versteht die Denkungsweise von Ämtern nicht.
    Solche, die die Denkungsweise verstehen haben plötzlich etwas was anden verwehrt wird.
    Gruß
  11. Baugestaltung

    Also technisch ist es nicht möglich "an die Werkstatt" anzubauen, da die Fläche schon mit Garagen bebaut ist. Und nach den Garagen fängt halt direkt das Grundstück an wo man bauen könnte. Wie gesagt, die Idee war halt ein "Freistehendes Haus" hinzusetzten, weil dieser Teil (die Wiese) nicht genutzt wird. Also mit anderen Worten heißt es: Grundstück teilen und dann wäre dieses Vorhaben bzw. errichten eines freistehenden Wohnhauses möglich  -  trotz "Gewerbegebiet"? Dann die Frage: warum die Teilung? Welcher Grund steckt dahinter? Liebe Grüße Caro
  12. nein

    Ein freistehendes Haus auf separatem Grundstück ist im Gewerbegebiet als Wohnhaus nicht möglich.
    Eine Betriebsleiterwohnung integriert in einen Gewerbebau ist möglich weil die Wohnung dann Bestandteil der Betriebsgebäude ist und immer vom Betriebsinhaber/Leiter genutzt wird, zumindest wird das von der Baubehörde schlüssig angenommen.
    Das kann Ihnen aber Ihre Architektin besser erklären.
    Gruß
  13. danke

    danke für die Information. Dann schauen wir mal was ich beim Bauamt erreichen kann, bzw. nach welchen Vorschriften gebaut werden muss, um es umsetzen zu können. Liebe Grüße Caro
  14. Hat eigentlich

    schon Jemand die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) gelesen?
    § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (hänge ich an)
    Ausnahmsweise können zugelassen werden
    1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen (Aufsichtspersonen, Bereitschaftspersonen) sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
    Was bedeutet "ausnahmsweise"
    Wenn es laut Bebauungsplan ausgeschlossen ist, dann kein Wohnen im GE.
    @ Herr Klaus
    auch nicht im Betriebsgebäude.
    Bauvorschriften durch einen fähigen prüfen lassen.
  15. Peter, ich zitiere mich ...

    Peter, ich zitiere mich ja höchst ungern, aber schaust Du hier:
    Zitat:
    Problem ist, niemand kennt hier die genauen Gegebenheiten. Gibt es nen Bebauungsplan, wie sieht die Umgebung aus usw. usw
    : p
    Möglicherweise liegt die Wiese ja sogar im Außenbereich. Dann ist es sogar eine Baulücke im Außenbereich vielleicht ... aber lass uns hier aufhören zu spekulieren.. : D

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