Bauvorlageberechtigung in Hessen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauvorlageberechtigung in Hessen
Guten Tag,
wir planen den Einbau von zwei Gauben in unser Haus. Diese wären wohl nach Bauordnung genehmigungsfrei. Entweder in Verbindung mit Anlage 2 oder § 56.
Wir haben einen Bekannten der Bauingenieur ist und uns auch die Zeichnungen machen würde; die Statik und EnEVAbk. darf er machen und scheinigen. Jetzt wusste er nur nicht genau, ob er auch die Meldung für die genehmigungsfreien Bauvorhaben machen darf. Entweder (wissen wir noch nicht ob es einen Bebauungsplan gibt) ist das dann im beplanten Bereich oder nicht. wenn nicht beplant darf er es auf jeden Fall einreichen, bei nichtplanter Bereich (ohne Bebauungsplan) ist er nicht ganz sicher.
Weiß das jemand genauer?
Danke und viele Grüße
Eva
wir planen den Einbau von zwei Gauben in unser Haus. Diese wären wohl nach Bauordnung genehmigungsfrei. Entweder in Verbindung mit Anlage 2 oder § 56.
Wir haben einen Bekannten der Bauingenieur ist und uns auch die Zeichnungen machen würde; die Statik und EnEVAbk. darf er machen und scheinigen. Jetzt wusste er nur nicht genau, ob er auch die Meldung für die genehmigungsfreien Bauvorhaben machen darf. Entweder (wissen wir noch nicht ob es einen Bebauungsplan gibt) ist das dann im beplanten Bereich oder nicht. wenn nicht beplant darf er es auf jeden Fall einreichen, bei nichtplanter Bereich (ohne Bebauungsplan) ist er nicht ganz sicher.
Weiß das jemand genauer?
Danke und viele Grüße
Eva