Giebel ein drittel der Gebäudelänge?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Giebel ein drittel der Gebäudelänge?

Hallo,
wir stehen kurz vor dem Bauantrag. Im Bebauungsplan heißt es:
Gauben dürfen ein drittel der Gebäudelänge nicht überschreiten. Maximal jedoch 4 Meter.
Giebel werden mit den maximal Maßen der Gauben zugelassen.
Ein drittel unseres Hauses sind 3,50. Wir planen aber einen Giebel mit der Größe von 4 Meter.
Ich finde der Satz: "Giebel werden mit den maximal Maßen der Gauben zugelassen. " ist Ausgelungssache. Hat das Projekt Aussicht auf Genehmigung? Was würdet Ihr machen?
Gruß
Marc
  • Name:
  • gachet01
  1. Wohl kaum

    Der Sinn ist doch absolut klar: Giebel höchstens mit den Maßen einer Gaube, die nach den dafür geltenden Bestimmungen möglich wäre.
    Die Deutung "mit den Maximalmaßen, und das sind ja 4 m" wird wohl ohne Klage nicht und mit Klage auch nur sehr schwer durchzusetzen sein.
    Nur mal so als Laienmeinung
    Gruß
    VolkerLeue
  2. Ich verstehe das so,

    Foto von Martin Eggelsberger

    dass bei einer Hauslänge von 15 m eine Gaube mit 5 m möglich wäre, aber sie ist begrenzt auf max. 4 m.
  3. Kann das sein,

    dass sie einen Gegengiebel meinen? Ein Gegengiebel steht (wie eine Gaube) im rechten Winkel zum Hauptdach. Bei einer Gaube "läuft" die Traufe (Dachrinne) durch, beim Giebel nicht. Dafür wird die Gebäudehöhe am Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut gemessen.
    => zulässig 3,5 m; gepl. 4,0 m -- Antrag auf Befreiung stellen und hoffen, dass er genehmigt wird!
    Gruß aus Hessen
  4. Verstehe aber,

    Hallo,
    ich sehe das eigentlich auch so. Wenn das maximalmaß der Gaube 3,50 ist, dann ist das auch für den Giebel möglich. Erst ab 12 m Hauslänge wird die Gaube / Giebel auf 4 Meter beschränkt.
    Mein Architekt meinte aber. Die Maximiallänge der Gaube ist 4, in meinem Fall zwar 3,5 aber man könnte es probieren.
    Muss auf den Bauantrag die Überschreitung mit drauf oder kann man es einfach mal so lassen mit dem Hinweis > Giebel auf maximalmaß 4 m gesetzt ohne Überschreitung usw.
    wird eine Befreiung in so einem Fall Erfolg haben? hat jemand Erfahrungswert?
    danke
    ich meinte so einen Giebel

    nur das wir oben ein Flachdach drauf haben.

  5. Bauantrag oder Genehmigungsfreistellung?

    Sie haben also einen Architekten. Der muss doch wissen, was er macht.
    Wenn es im Baugenehmigungsverfahren läuft, dann ist der Giebel ordentlich mit geplanter Breite einzuzeichnen und der Giebel mit 4 m zu vermaßen, so deutlich, dass es vom Bauamt nicht zu übersehen ist. Dann würde ich noch einen zusätzlichen Befreiungsantrag beilegen, und auch textlich auf die Gaubenbreite hinweisen.
    Es nützt Ihnen nämlich nichts, wenn im Bauantrag etwas undeutlich oder manipulativ gezeichnet ist und einfach so durchrutscht. Das gilt später einfach als nicht genehmigt. Sie (bzw. der Architekt) müssen also die Bauvorlagen so anfertigen, dass das Bauamt eindeutig erkennen kann, was Sie vorhaben. Nur dann gilt die Baugenehmigung.
    Falls es aber im sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wird, dann wird es ein ganz heißes Eisen. Aber bevor ich dazu mehr schreibe, fragen Sie mal den Architekt, welches Verfahren denn gewählt wird.
    Gruß
  6. Genehmigungsverfahren

    Hallo,
    danke für Ihre Rückmeldung. Also es läuft im normalen Baugenehmigungsverfahren. Es wird alles genau so eingezeichnet wie es auch ist. 4 Meter.
    Er meinte nur, dass man den obigen Satz auch so auslegen kann, dass die maximalmaße der Gaube ja 4 Meter ist. Für Ihn ist es Auslegungssache deswegen würde er keine Sondergenehmigung stellen, sondern einfach so einreichen, da man den Satz für Ihn ja auch so auslegen kann.
    Da es ja eh der Sachbearbeiter entscheidet, würde dies ja auch ablehnen mit Sondergenehmigung.. von daher könnte man die sparen.
    Also auf jeden Fall Sondergenehmigung oder einfach mal so probieren?
  7. Nicht unbedingt Sondergenehmigung ...

    Nicht unbedingt Sondergenehmigung aber ausdrucksvolle Baueingabepläne, z.B. Vermassung des Giebels mit 4,00 m in der betreffenden Ansichtszeichnung und Text: "Giebelbreite 4 m gem. max Gaubenbreite Bebauungsplan XY, Nr. x.y. Satz xy"
    Der Sachbearbeiter muss das auf den ersten Blick sehen können, wo es hakt. Wenn er dann meint, dass noch ein Befreiungsantrag nötig ist, oder umgeplant werden muss, dann wird er sich vermutlich melden.

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