Bebaubare Fläche für EFH
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bebaubare Fläche für EFH

Hallo,
ich habe einige Probleme bei der Berechnung der Grundfläche für das Einfamilienhaus.
Die Daten: Grundstück 460 m², GRZAbk. 0,25, bebaubar mit Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen. Dazu sind noch 2 Garagen im Bebauungsplan vorgesehen, die jeweils 3,5 (so vorgesehen) x ca. 7 m haben sollten. Dazu kommen noch die beiden Zufahrten zu den Garagen, die jeweils nochmals 3,5 x 7 m groß sind.
Wie groß darf dann noch die Grundfläche des Hauses bzw.de Gesamtwohnfläche des Hauses sein. Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) habe ich schon gelesen, versteh es aber nicht so ganz.
DANKE!
  1. Alter des B-Plans

    Dazu muss man noch wissen, von wann der Bebauungsplan (Datum des Aufstellungsbeschlusses) ist, da sich danach richtet, welche Version der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) gilt. Ab ca. 1990 sind nämlich Hauseingangszuwege und Terrassen als zur Hauptanlage gehörig mitzurechnen.
    Dachüberstände sind ggf. auch mitzurechnen, wenn sie nicht untergeordnet sind. Wann sie nicht mehr untergeordnet sind ergibt sich aus der Bauordnung und manchmal nur aus der Rechtsprechung, wie z.B. in Niedersachsen.
    Auch die Berücksichtigung von Garagen und Nebenanlagen ist in den Versionen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unterschiedlich geregelt.
    Also noch erforderliche Angaben:
    Datum Aufstellungsbeschluss B-PlanAbk.
    Bundesland

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