Aufstockung eines Bungalows nach § 34 Baugesetzbuch
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Aufstockung eines Bungalows nach § 34 Baugesetzbuch

Guten Tag,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier halbwegs richtig vertreten und jemand kann mir erste Anregungen und Denkanstöße geben.
Meine Eltern besitzen ein freistehendes Bungalow in einer Einliegerstraße in NRW.
Nach Auskunft der Stadt liegt für diesen Teil kein Bebauungsplan vor, es kommt also § 34 des Baugesetzbuches zur Anwendung.
Es gibt insgesamt drei Einliegerstraßen, bei zweien sind die Bungalows direkt aneinander gebaut, in unserer Straße, die außen liegt, wie gesagt freistehend.
Der Abstand zum nächsten Bungalow liegt bei ca. 8-10 m, die anderen Bungalows sind deutlich weiter weg, geschätzt ab ca. 15 m.
Nun würden wir das Bungalow meiner Eltern gerne aufstocken, wenn möglich sogar um 2 Geschosse.
Frage wäre jetzt, ob so ein Vorhaben generell aussichtslos wäre oder Chancen hätte, also 2 zusätzl. Stockwerke in einem Gebiet, dass aus Bungalows besteht.
Wobei das nicht ganz richtig ist, auf der anderen Seite der Haupstraße sind normale Reihenhäuser, Hochhäuser etc. ...
Nur die 3 Einliegerstraßen bestehen aus Bungalows ...
Wir sind bei solchen Dingen recht unerfahren, soweit ich weiß, muss man, um überhaupt zu erfahren, ob das möglich wäre schon einen detailliertes Bauvorhaben zur Genehmigung vorlegen.
Dieses wird denke ich bei einem Architekten nicht gerade günstig sein und mehrere tausend € auszugeben, um nachher zu erfahren, dass es sowieso nicht geht, erscheint mir vom Verhältnis nicht wirtschaftlich.
Daher meine Frage, ob und wie man so ein Bauvorhaben beantragen kann, was vorliegen muss etc. und eine genrelle Einschätzung des Vorhabens wäre super, damit wir hier vielleicht etwas weiter kommen.
LG
Sandra
  • Name:
  • Sandra
  1. Hört sich nicht sehr Aussichtsreich an

    Natürlich fehlt für eine objektive Einschätzung die Ortskenntnis, aber Ihrer Beschreibung nach bilden die Bungalows schon eine optische und räumliche Einheit. Was auf der anderen Straßenseite der Hauptstraße los ist, interessiert dabei nicht. Da kann ja ein Bebauungsplan bestehen.
    Von daher muss sich ihr Vorhaben der unmittelbaren Bebauung anpassen. Also ist das Vorhaben vermutlich damit erledigt. Aber beim Bauamt Fragen kostet ja nix.
    Trösten Sie sich damit, dass eine Aufstockung um 2 Geschosse auf einem Bungalow möglicherweise schon aus statischen Gründen schwierig werden würde, und ein Neubau vielleicht günstiger kommt.
  2. Vielen Dank

    ... für Ihre schnelle Antwort.
    In den Bungalows in den anderen Einliegerstraßen haben einige inwzischen ein Walm (oder Sattel?) Dach obendrauf, diese sind jedoch soweit ich weiß nicht ausgebaut.
    Ob dies jetzt nur optisch vom Besitzer gewollt ist oder etwas anderes nicht gemacht werden durfte kann ich nicht sagen.
    In unserem Ort gibt es eine weitere größere Bungalowsiedlung, bei der seit ca. 10 Jahren peu a peu einige Besitzer um ein Stock erhöht haben.
    Die Anordnung ist ähnlich, allerdings weiß ich nicht, ob hier ein Bebauungsplan bestand o.ä.
    Was genau muss man dem Bauamt denn mitteilen, um zu sehen, ob es theoretisch eine Aussicht hätte?
    Ein Neubau würde evtl. günstiger kommen, allerdings benötigt man hierfür ja auch ein Grundstück ...
    Evtl. würde auch ein Stockwerk ausreichen, es sollte eben nur Platz für zwei zusätzliche Familien bieten mit max 4 Kindern insgesamt ...
    Hier wäre wahrscheinlich ein findiger Architekt das Richtige, um das Optimum rauszuholen?
    Das momentane Bungalow hat einen Keller und verfügt über ca. 120 m²² im EGAbk., der Keller über ca. 80 m²² und ist auf einer Seite abgegraben. Das Haus besitzt eine L Form.
    Vielleicht würde man durch geschickte Umgestaltung tatsächlich 3 Familien unabhängigen Platz bieten können mit einem zusätzlichen Stockwerk?
    Wir sind momentan wirklich erst an der Grundbasis herauszufinden, ob man sich hier überhaupt weitere Gedanken drüber machen sollte, da man theoretisch ein oder zwei Stockwerke dazu realisieren könnte oder das ganze Thema abgehakt werden kann.
    LG
    Sandra
    • Name:
    • Sandra
  3. Bauvoranfrage

    Man erstellt dann eine Bauvoranfrage.
    Dazu können Sie alle Bestandszeichnungen packen und eine Beschreibung, was und wie Sie umbauen/aufstocken möchten.
    Auch sollte Sie mehrere Varianten erfragen, ob z.B. ein Vollgeschoss genehmigt wird, oder falls nicht, zumindest ein ausgebautes Satteldach. Hierbei ist die Einschaltung eines Architekten sicher sinnvoll, aber es ist Vorsicht bei der Auftragserteilung geboten:
    Der Architekt soll erstmal nichts entwerfen, sondern nur die Bauvoranfrage zusammenstellen. Dazu genügen ein paar Strichskizzen bzgl. Dachhöhe etc.. Der Aufwand dürfte sich in Grenzen halten.
    Wenn ein Architekt die Sache verkehrt anfasst und erstmal lang und schön entwirft, produziert er viel Honorar für nichts, um das man sich dann streiten kann. Deshalb ganz klar nur die Bauvoranfrage nach Stundenaufwand beauftragen. Erst nach positivem Vorbescheid bekommt der Architekt dann den Folgeauftrag für die Objektplanung.

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