Nachbarhaus auf Grundstücksgrenze  -  welche Abstände für Neubau?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachbarhaus auf Grundstücksgrenze  -  welche Abstände für Neubau?

Geplant ist der Neubau eines freistehenden Einfamilienhaus in NRW,
neben dem Grundstück steht bereits ein altes Nachbarhaus (2stöckig) bis auf die Grenze gebaut. Das Haus ist recht alt und ich möchte möglichst weit von diesem entfernt mein neues Haus errichten.
Wie verhält es sich mit den Abständen die ich einhalten muss?
Muss ich mit meinem Haus 3 m von dem "alten Nachbarhaus auf der Grenze" weg bleiben, oder darf ich eine Garage direkt anbauen, oder dürfte ich mein Haus auch direkt an den Nachbarn anbbauen, da er ja auch auf der Grenze gebaut hat, wenn auch vor langer Zeit?
Muss ich die Flucht zur Straße einhalten?
Wieviel Meter darf ich auf die Grenze bauuen? Der Nachbar hat min 10 m auf der Grenze gebaut, darf ich das dann auch?
  • Name:
  • Manni
  1. viele Möglichkeiten

    Erkundigen Sie sich zuerst auf dem Gemeindebauamt nach den Bebauungsplan, dann beim Kreis nach den Möglichkeiten.
    Es könnte sein, dass das Nachbarhaus Bestandsschutz hat, aber bei einer totalen Erneuerung nicht mehr ohne Grenzabstand gebaut werden darf.
    Möglich wäre aber auch ein Doppelhaus.
    Dann muss der Nachbar eine Grenzbaulast eintragen mit der Verpflichtung, später genauso anzubauen.
    Wenn das Grundstück groß genug ist, bauen Sie auf Abstand, dann ist nie ein Doppelhaus möglich.
    Eine Garage ist in den meisten Bundesländern zwischen den Häusern möglich, denn diese dürfen in den Abstandsflächen stehen.
    (falls im Bebauungsplan nichts anderes steht)
    Die Grenzabstände richten sich bei Einzelbebauung nach der Gebäudehöhe.
    Erkundigen Sie sich auch nach den Baulinien, insgesamt richtet sich die Größe des Bauwerkes nach der Grundstücksgrößen, Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen nennt auch das Bauamt.
    Gruß

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