Bauantrag  -  negativer Bescheid
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag  -  negativer Bescheid

Hallo,
wir haben vor 3 Wochen unser Baugesuch beim Bauamt (BaWü) eingereicht: ein Einfamilienhaus mit Satteldach und auf der Südseite ein Zwerchhaus (3. Giebel), das mit einem Flachdach abschließen soll. Durch einen Anruf des Bauamtleiters beim Architekten wurde uns nun mitgeteilt, dass wir den Plan ändern sollen ... es wird kein Flachdach auf dem Querbau (Bezeichnung vom Bauamt) genehmigt und der Bürgermeister würde uns ein Schleppdach mit 14 Grad Dachneigung genehmigen, dann geht der Bauantrag durch. Laut Bebauungsplan gibt es allerdings keine Vorschrift für Zwerchhäuser oder Querbauten, nur für Dachgauben und Dachausschnitte in Länge und Breite. Und für Garagen und Nebengebäude, was die Dachform angeht.
Durch ein Telefonat von uns mit dem Bauamtsleiter (Architekt ist im Urlaub) wurde nochmal nachgefragt, wie sie es denn begründen, dass kein Flachdach möglich ist, wurde uns gesagt, in einem andern Teilort der Gemeinde wurde es auch nicht genehmigt (Das besagte Haus im anderen Teilort haben wir schon gesehen und uns gefragt, warum sie kein Flachdach auf ihrem 3. Giebel haben.. es würde optisch einfach besser zum Haus  -  versetztes Pultdach- passen ... aber ist ja irgendwie Geschmackssache). Außerdem sei es schon eine entgegenkommende Geste des Bürgermeisters, dass er die 14 Grad Dachneigung genehmigen würde. Diesen Vorschlag haben wir nun aber abgelehnt und warten auf den Bescheid des Bauamts, der wie angekündigt wohl negativ ausfallen wird. Was sollte unser nächster Schritt sein? Widerspruch einlegen? Wie und Wo?
Hat jemand Erfahrung damit?
Gruß
Dani
  • Name:
  • Dani
  1. Naja ...

    Es ist eine Sache, bei einem Bürger über eine Drohung Druck zu machen und eine ganz andere, eine gerichtsfeste Begründung für die Ablehnung zu schreiben.
    Machen Sie dem Amt klar, dass Sie im Zweifel gegen eine Ablehnung klagen werden und im Obsiegensfall auch dienstrechtliche Schritte einleiten werden.
    Sie haben sich dann zwar sicher keine Freunde gemacht und werden unter verschärfter Beobachtung stehen, aber bekommen mit großer Wahrscheinlichkeit Ihr Dach.
    Oder Sie gehen auf die 14 ° ein, gönnen zwei *Piiiiiiiiiep* ihren kleingeistigen Sieg und haben deutlich mehr Ruhe.
    Ich weiß  -  eine blöde Wahl. Ist aber einfach so!
  2. Vielen Danke für die Info!

    Hallo,
    das Bauamt hat den negativen Bescheid gleich weitergeleitet.
    Die Begründung haben wir also so gar nicht erhalten. Auf Nachfrage eine E-Mail mit der Angabe, dass ein Flachdach-Querbau nicht genehmigt wird und ein Querbau nur 3,80 m breit sein kann.
    Zu unserem Verständnis :
    Im Bebauungsplan ist angegebenen, dass Dachausschnitte 33 % der Gebäudelänge, max 3,80 m sein dürfen. Läuft ein Zwerchhaus (Querbau) als Dachausschnitt? Ist dann nicht eine Dachgaube auch ein Dachausschnitt? Dafür gibt es allerdings wieder Vorgaben, die genau beschrieben sind.
    Keine Ahnung auf was sich sonst die 3,80 m bezieht! Und man bekommt ja auch keine Erklärung, nur wie im anderen Beitrag schon beschrieben.
    Gruß
  3. An wen,

    haben die den Bescheid weitergeleitet?
    Vermutlich haben die das gemeinliche Einvernehmen nicht erteilt, dann kann das Landratsamt nur einen negativen Bescheid erlassen. (Oder ist die Gemeinde selbst untere Baurechtsbehörde?) Falls LRA dann kommt von dem die Ablehnung mit rechtsmittelfähigem Bescheid und dagegen kannst Du dann Widerspruch einlegen.
    Gruß aus Hessen
  4. Es wurde an das Baurechtsamt weitergeleitet ...

    Es wurde an das Baurechtsamt weitergeleitet Mit dem dort zuständigen Mitarbeiter hatten wir bereits Kontakt und der meinte auch, dass sie es dann nicht entscheiden werden bzw. auch nicht zustimmen (ist dann der negative Bescheid), sondern es weiter zum Regierungspräsidium gehen wird. Ist auch nicht der erste Fall mit gleichem Hintergrund. Wobei die anderen dann wohl auf die Änderungswünsche von der Gemeinde eingegangen sind und die Häuser so gebaut wurden wie es die Gemeinde gern hat ... jedes Haus sieht gleich aus, weil ja nichts anderes genehmigt wird.
    Schade! Wir werden dann Widerspruch einlegen!
  5. Doku-Soup, auch Dokumentensuppe genannt

    Das haben die Bauverwaltungen klasse eingerichtet.
    Eine lange Reihe von Ämtern, die nur das Gute für den Bürger im Auge haben.
    In Wirklichkeit wird der Bürger Vera.., weil das von Anfang an fest steht und nicht mehr geändert wird.
    Die fürchten auch das Verwaltungsgericht nicht, die entscheiden immer für die Verwaltung.
    Es hat sich eine Verwaltungs-Sprache entwickelt, die logisch wirkt.
    Selbst wenn etwas genau in der Bauordnung beschrieben ist, kann genau das Gegenteil herauskommen.
    Also machen Sie sich keine Hoffnung.
    Sammeln Sie die Sprachblasen, es könnte später ein Buch daraus werden.
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN