Unterschied zwischen Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Unterschied zwischen Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung

Hallo,
kann mir jemand sagen, was der Unterschied zwischen einer Baugenehmigung und einer Genehmigungsfreistellung ist?
Danke schon mal ...
Sandra H.
  • Name:
  • Sandra H.
  1. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplan

    Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans können Bauvorhaben von der "Genehmigung freigestellt" werden, wenn das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht.
    Der Planungsaufwand unterscheidet sich hingenen kaum vom vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
    Die Bauvorlagen werden bei der Gemeinde eingereicht, wobei der Gemeinde dabei keine Prüfpflichten zukommen. In der Regel wird die Gemeinde aber einen Blick auf die Unterlagen werfen und auch prüfen, ob das Vorhaben den Bebauungsplan einhält.
    Nach Ablauf von 4 Wochen können Sie das grüne Baustellenschild abholen und mit dem Bau beginnen. Der Baubeginn ist dabei der unteren Bauaufsicht anzuzeigen.
    Für den Entwurfsverfasser bedeutet das Genehmigungsfreistellungsverfahren ein größeres Haftungsrisiko, da ja eine Prüfung der Bauunterlagen durch die Bauaufsicht auf Übereinstimmung mit der Landesbauordnung, dem Bebauungsplan und sonstigen Vorschriften entfällt. Lediglich die Gemeinde sichtet die Unterlagen, um die Interessen der Gemeinde wahren zu können. Haften muss die Gemeinde dafür aber nicht, so kann es sein, dass eine Bauvorlage in der Genehmigungsfreistellung gar nicht von der Gemeinde angeschaut wird. Der Bauherr, bzw. sein beauftragter Entwurfsverfasser trägt allein die Verantwortung, dass den Vorhaben gemäß Bebauungsplan und Landesbauordnung zulässig ist.
    Es ist zwar immer bei der Bauplanung planerische Sorgfalt notwendig, für den Planer und den Bauherren bedeutet die Genehmigungsfreistellung aber, das noch etwas mehr als sorgfältig auf die Einhaltung aller relevanten Vorschriften geachtet werden muss, da, falls man z.B. Abweichungen zum Bebauungsplan plant und baut (z.B. falsche Dachneigung, zu hohe Drempelhöhe) unweigerlich Rückbau droht, sofern der Fehler dem Bauamt bekannt wird und nicht durch einen nachträglichen Bauantrag mit Befreiung geheilt werden kann.
    Die Genehmigungsfreistellung ist somit ein Bürokratieabbau, der Hauptsächlich das Bauamt in Arbeitsaufwand und Haftung entlasten soll. Für den Planer entsteht eher ein Mehraufwand. Für den Bauherren entfallen Genehmigungsgebühren. Das ist so ziemlich der einzige Vorteil dieses Verfahrens.
  2. letztlich sind Sie der Willkür ausgesetzt ...

    letztlich sind Sie der Willkür ausgesetzt falls Sie sich nicht exakt an die Vorgaben halten.
    Zum einen an die planerischen Vorschriften und dann die eingereichte Planung selbst.
    Wenn Sie zum Beispiel den 3-Meter Abstand zum Nachbarn einhalten müssen, wird es bei einer Unterschreitung eng.
    Der Nachbar kann mit dem Laser leicht nachmessen und bei gutem Kontakt und dm richtigen Beamten haben Sie Ärger.
    Dann gibt es so viel Vorschriften bei Bauprodukten und der EnEVAbk..
    In Grenzfällen und einem Korinthenk.. ker auf der Nachbar- und/oder Behördenseite (Nachbarseite, Behördenseite) bekommen Sie Dauerärger.
    Wenn es irgendwie geht ist eine richtige Genehmigung besser.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Falls ...

    Falls man sich nicht exakt an die Vorgaben des Bebauungsplans oder der Bauordnung halten kann oder will, benötigt man Abweichungen und Befreiungen. In NRW zumindest werden isolierte Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen nicht erteilt. Es muss dann zwingend das übliche, vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt werden, in dem dann auch Abweichungen und Befreiungen erteilt werden können.
    Noch:
    Seit einigen Jahren besteht in NRW ein Wahlrecht zwischen Genehmigungsfreistellung und vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren. Früher und in einigen anderen Bundesländern gibt es dieses Wahlrecht nicht. Da muss dort, wo ein qualifizierter Bebauungsplan besteht und die Planung diesen einhält auch die Bauvorlage in der Genehmigungsfreistellung erfolgen.
  4. Ergänzung zu 2

    Manche Bauherren sind der Meinung, Hauptsache Genehmigung, was man dann abweichend baut, liegt im Rahmen der Toleranz.
    Insbesondere erfolgt das, wenn die Vorschriften zur Genehmigungsfreistellung "gerade mal nicht ausreichen"
    Diese Bauherren sind dann baff erstaunt, wenn der Bau zum Schwarzbau wird.
    Letztendlich sind eigenmächtige Abweichungen von der Baugenehmigung Betrug und nur schwer zu heilen.
    Manche Menschen meinen "was steht, das steht" ist ein Gesetz und sei in der Bauordnung verankert.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. Abweichen von den Bauvorlagen

    Das Abweichen von den Bauvorlagen sehe ich für den Unterschied zwischen Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren als nicht ausschlaggebend an.
    Das Abweichen von den Bauvorlagen führt bei beiden Verfahren zur Erfordernis, geänderte Bauvorlagen nachzureichen, sofern es sich nicht um genehmigungsfreie Änderungen handelt.
    Wenn sich beim BVAbk. innerhalb der Genehmigungsfreistellung Änderungen ergeben, ist das auch kein Problem, solange die Änderungen keine Abweichungen und Befreiungen erforderlich machen. Solange das geänderte BV den Vorschriften des B-Plans und der Bauordnung entspricht, genügt es, aktualisierte Unterlagen der Gemeinde nachzureichen. Wehe, wenn aber eine Befreiung erforderlich werden sollte. Dann muss nachträglich ein Bauantrag für das Gesamtvorhaben gestellt werden, einschl. Befreiungsantrag. Wenn der dann abgelehnt wird, heißt es Rückbau (z.B. vom zu hohem Drempel). Prinzipiell passiert aber auch nichts anderes, wenn ich von einer erteilten Baugenehmigung abweiche.
  6. Ach ja, noch ein wichtiger Unterschied

    Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren finden keine Bauabnahmen statt.
    Mir hat mal jemand vom Gemeindebauamt gesagt, es sei für die Gemeinde auch nicht gestattet, Nachprüfung von Gebäuden auf Einhaltung des B-Plans aus eigenem Antrieb durchzuführen.
    Es muss eine Beschwerde vorliegen.
    Also kommen Abweichungen vom Bebauungsplan bei freigestellten Vorhaben erst dann ans Licht, wenn der böse Nachbar sich beschwert.
    Als Bauherr, der von den Bauvorlagen abweichend baut, kann man aber davon ausgehen, dass irgendein Nachbar z.B. der zu hohe Drempel, der zu hohe Sockel etc. auffällt und er sich bei seinem Hausbau darauf beruft. Dann ist man schon aufgeflogen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN