Recht: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Recht: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung

Hallo zusammen,
wir wohnen in einem Altbau (Baujahr 1900) in einer hessischen Großstadt im Hochparterre. Einer der nach hinten in den Hof gehenden Balkons ist zu einem Wintergarten umgebaut.
Heute war ein Mitarbeiter des Denkmalamtes zu Besuch (wegen einer allgemeinen Frage). Dieser entdeckte den Wintergarten und fragte nach der Baugenehmigung für diesen.
Wir haben die Wohnung vor einigen Jahren mit dem Wintergarten erworben. In der zur Wohnung gehörenden Teilungs- bzw. von der Stadt abgestempelten Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992 ist der Wintergarten für unsere Wohnung eingezeichnet und durch Fotos aus dieser Zeit belegt.
Ich habe natürlich bei Kauf der Wohnung nicht überprüft ob es für diesen Wintergarten eine Baugenehmigung gab, da ich der von der Stadt gestempelten Abgeschlossenheitsbescheinigung glauben schenkte.
Der Denkmalpfleger hatte mir nur gesagt, er würde sich bzgl. des Wintergarten nochmals mit uns in Verbindung setzen und möchte jetzt prüfen ob damals eine Baugenehmigung eingereicht worden ist.
Vermutlich ist der Wintergarten noch weit vor 1992 eingebaut worden oder war vielleicht schon immer dort. Das muss  -  sofern noch feststellbar  -  überprüft werden.
Muss ich mir Gedanken machen, dass ich den Wintergarten, sofern keine Baugenehmigung existiert oder auffindbar ist, wieder entfernen muss oder kann ich der Abgeschlossenheitsbescheinigung vertrauen und muss mir keine Sorgen machen?
Danke und viele Grüße
Andreas
  • Name:
  • Andreas
  1. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist das Papier nicht Wert

    Dort wird alles bescheinigt ohne zu prüfen, letztlich eine Abzocke.
    Privatrechtlich wird damit Eigentum gebildet, der Antragsteller ist voll verantwortlich.
    In der Abgeschlossenheitsbescheinigung können auch illegale Gebäude enthalten sein, oder Bauabsichten in der Zukunft.
    Wenn sich etwas als Illegal herausstellt, ist der Verkäufer verantwortlich, aber nur der letzte.
    Das gleiche Amt kann nun Nutzungsverbote oder Abrissverfügungen ausstellen, Sie können nichts dagegen machen.
    Die Pläne zur Abgeschlossenheitsbescheinigung sind keine Baugenehmigung, dadurch können sogar gefälschte Pläne darunter sein.
    Somit ist in der Tat zu prüfen, ob der Wintergarten legal errichtet ist.
    Legal bezüglich Bauantrag und legal in der WEGAbk. (Teilungserklärung, Beschlüsse, Grundbucheintragungen etc.)
    Gruß
  2. Seit wann gibt es denn Baugenehmigungen ...

    Seit wann gibt es denn Baugenehmigungen wie wir sie heute kennen? Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nur ersichtlich das er 1992 schon da war. Es wäre aber durchaus möglich das er bereits 1950 oder auch 1900 schon da war. Was macht man in solch einem Fall?
  3. Baualter Wintergarten

    Nun, das Baualter eines Wintergartens wird sich noch recht leicht sachverständig feststellen lassen, z.B. an der Art der Verglasung und der verwendeten Profile. Ein Baualter bis 1900 oder 1950 werden Sie da schwer nachweisen können.
    Es ist aber tatsächlich so, dass man als Eigentümer selbst den Bestandsschutz nachweisen muss. Und glauben Sie nicht, dass es nicht schon 1900 Bürokratie gab. Für unser Haus, ein ehemaliges Bauernhaus im Außenbereich, habe ich Baugenehmigung für das Hauptgebäude von 1904,1936 für einen Anbau, 1969 für einen Umbau und von 2004 für einen Dachausbau vorliegen. Diese Unterlagen werden gut aufbewahrt, damit man auch in Jahrzehnten noch den Bestandschutz nachweisen können.
    Sie können selbst beim Bauamt Akteneinsicht nehmen, um zu schauen, welche Baugenehmigungen bzgl. Ihrer Immobilie vorhanden sind.
  4. Ungluecklicherweise ist der Wintergarten mit den ...

    Ungluecklicherweise ist der Wintergarten mit den aktuellen Fenster 1999 erneuert worden. Auf den Bildern der Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992 waren es andere Fenster. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als erstmal zum Bauamt zu gehen ... Danke für die Hilfe erstmal
  5. Gegenfrage

    Auf Basis welcher Dokumentation wurde denn das Objekt wann genau zum Denkmal erklärt? Hat die Denkmalbehörde also einen Nachweis, dass der Wintergarten jünger ist als die Aufnahme des Objektes in die Denkmalliste. Ergo: Kann das Denkmalamt nachweisen, dass der WiGa noch nicht vorhanden war, als das Objekt zum Denkmal gemacht wurde? Warum müssen Sie jetzt forschen?
    Eine Rückbauanordnung müsste das Amt ja auch erstmal begründen und das klappt schlecht, wenn das Amt nicht beweisen kann, dass das Objekt ohne WiGa zum Denkmal gemacht wurde und der WiGa erst später illegal errichtet worden ist.
  6. Hausunterlagen beim Verwalter

    Sichten Sie erst mal die Hausunterlagen beim Verwalter und schreiben Sie die Fakten nach Datum geordnet auf als Liste.
    Dadurch ergibt sich der Lebenslauf eines Hauses.
    Mit dieser Liste nehmen Sie Akteneinsicht beim Bauamt und suchen nach Zustzakten.
    Eine Möglichkeit wären nicht beschiedene Anträge.
    Das Ziel wäre, die Legalität des Wiga zu beweisen.
    Gruß
  7. Das Haus wurde erst 2006 geteilt, ...

    Das Haus wurde erst 2006 geteilt, mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992. Vor 2006 gab es keinen Verwalter.
    Ich habe aber Einsicht bei der Bauaufsicht genommen. Alle Unterlagen vor dem Krieg sind verbrannt. Die älteste Unterlage ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992, und danach nur Bauanträge für andere Sachen am Haus. Es gibt also keinen Bauantrag für den WG, ebenso keinen Bauantrag für das Haus an sich. Somit gibt es auch keinen Nachweis wann der WG gebaut worden ist, ob mit dem Haus in 1900 zusammen oder danach.
    Ebenso beim Denkmaltamt gibt es keine historischen Fakten, außer einer Frontansicht des Hauses und dem Hinweis dass es 1989 unter Denkmalschutz gestellt worden ist.
    VG, Andreas

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