Bau abgeschlossen. Baufirma Insolvent. Keine Objektplanererklärung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bau abgeschlossen. Baufirma Insolvent. Keine Objektplanererklärung
Wir haben folgendes Problem.
Unser Bau wurde bis auf kleinere Mängel abgeschlossen. Die Baufirma ist quasi umgehend nach der Endabnahme mit Aufnahme der kleinen Mängel in Insolvenz gegangen. Eine Objektplanererklärung ist niemals beim Bauamt eingegangen.
Jetzt hat uns das Bauamt mitgeteilt, dass wir rechtlich gesehen, nicht in dem Haus wohnen dürften.
Was können wir jetzt tun?
An den Insolvenzverwalter wenden?
Ein anderer Architekt wird die Objektplanererklärung nicht unterschreiben.
Bundesland: Brandenburg
Unser Bau wurde bis auf kleinere Mängel abgeschlossen. Die Baufirma ist quasi umgehend nach der Endabnahme mit Aufnahme der kleinen Mängel in Insolvenz gegangen. Eine Objektplanererklärung ist niemals beim Bauamt eingegangen.
Jetzt hat uns das Bauamt mitgeteilt, dass wir rechtlich gesehen, nicht in dem Haus wohnen dürften.
Was können wir jetzt tun?
An den Insolvenzverwalter wenden?
Ein anderer Architekt wird die Objektplanererklärung nicht unterschreiben.
Bundesland: Brandenburg
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nur für die Akten
Prinzipiell hat das Amt Recht, denn diese Formalität ist für die Akten und stellt den Abschluss der Baumaßnahme dar.
(sonst liegt formelle Illegalität vor)
Was steht da drin? Nichts von Relevanz, außer einem Namen und verantwortlich ist sowieso der Bauherr.
Ich sehe 3 Möglichkeiten:
.-- entweder das Amt akzeptiert den Umstand der Insolvenz des BU
durch einen Aktenvermerk
.-- oder ein Sachverständiger bescheinigt die Fertigstellung
.-- oder es erfolgt eine Abnahme durch das Amt
Um weiter zu kommen, brauchen Sie erst mal das Formblatt und ein Gespräch mit dem Amt.
Vermeiden Sie diesbezügliche schriftliche Vorgänge von Seiten des Amtes weil die dann nur schwer davon wieder abrücken.
Gruß -
Applaus ...
Applaus für ein Herrn Klaus (bin ein Pöt heute.. ) ...
Zitat:
Um weiter zu kommen, brauchen Sie erst mal das Formblatt und ein Gespräch mit dem Amt.
Vermeiden Sie diesbezügliche schriftliche Vorgänge von Seiten des Amtes