Garagendach mit neuer Terrasse, NRW, Grenzbebauung, Nachbarn einverstanden
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garagendach mit neuer Terrasse, NRW, Grenzbebauung, Nachbarn einverstanden

Liebe Bauforumsleser,
wir möchten eine Terrasse auf ein Garagendach bauen (Statik ist vorhanden) und lesen nun, dass die vorhandene Grenzbebauung bzw. das privilegiertenrecht der Garage in den Bundesländern (speziell Rheinland-Pfalz) unterschiedlich gehandhabt wird.
Ich benötige Infos für NRW; unsere Nachbarn würden ihre Zustimmung zum Bauvorhaben geben.
Die Skizze anbei erklärt sich wie folgt:
Unser Haus mit Garage stand als Erstes (es ist NICHT nachvollziehbar, in welchen Bauabschnitten dieses gebaut wurde), 30 Jahre später wurde Gebäude mit Terrasse Nachbar 2 gebaut. Es existiert kein Bebauungsplan.
Meine Anfrage beim Bauamt ergab, dass der Herr "nur" die Vertretung ist und seinem Kollegen die Entscheidung nicht abnehmen möchte. Jedoch frug er nach den Bauabschnitten, speziell ob die Garage "in einem" mit dem Gebäude gebaut wurde oder separat danach, welches dann entscheidet, ob die Garage privilegiert ist oder nicht.
Da unser Grundbuchamt 1970 abgebrannt ist, existieren keine Unterlagen, sodass ich dem Sachbearbeiter beide Versionen "verkaufen" könnte.
Am 31.8.10 habe ich den Besprechungstermin und möchte gerne vorbereitet sein.
Können Sie mir helfen?
Liebe Grüße und vielen Dank vorab,
kleiner Baulöwe

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Garagendach mit neuer Terrasse, NRW, Grenzbebauung, Nachbarn einverstanden" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • kleiner Baulöwe
  1. Die Nutzung

    Die Nutzung als Dachterrasse entprivilegiert die Garage, so das Sie Abstandflächen auslöst (3 m Tiefe).
    Diese 3 m Abstandfläche liegen dann auf den Nachbargrundstücken, sowohl auf 1 als auch auf 2.
    Beide Nachbarn müssen im Zuge des Genehmigungsverfahren diese Abstandflächen als Baulast auf Ihr Grundstück übernehmen. Das schränkt wiederum die Bebaubarkeit der Nachbargrundstücke ein. Müssten üblicherweise 3 m Abstand gehalten werden, müssen die Nachbarwohnhäuser dann 6 m Abstand halten, was Um- und Anbauwünschen der Nachbarn im Wege stehen könnte. Wenn die Nachbarwohnhäuser bereits jetzt schon näher als 6 m zur Garage stehen, ist die Baulasteintragung technisch gar nicht möglich.
    Sehr häufig ziehen Nachbarn Ihr Einverständnis zurück, wenn ihnen die Baulastproblematik erstmal so richtig bewusst geworden ist. Schon der Umstand, dass die Nachbarn mit Perso vor einem Bauamtsbeamten eine Unterschrift leisten müssen und der Name BauLAST haben schon viele in letzter Sekunde einen Rückzieher machen lassen. Die Belastung beider Nachbargrundstücke mit Baulasten ist schon eine Menge Entgegenkommen, was Sie Ihren Nachbarn da abverlangen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie überlegen, das Vorhaben aufzugeben.
  2. Sie haben Glück ...

    Sie haben Glück dass Sie in RP wohnen.
    Es gibt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Koblenz, das lautet: "auf einer genehmigten Garage an der Grundstücksgrenze kann eine Terrasse nicht untersagt werden, wenn die Belichtungs- und Belüftungsverhältnisse (Belichtungsverhältnisse, Belüftungsverhältnisse) des Nachbarn nicht beeinträchtigt werden"
    Dass bedeutet, in RP kann das ohne Nachbarzustimmung und ohne Baulast gemacht werden.
    Forschen Sie nach dieser Entscheidung, ist schon einige Jahre her.
    Gruß
  3. NRW

    Es soll sich doch eindeutig um NRW handeln
  4. dann kein Glück

    Schade ... oder Glück für den Nachbarn
    Gruß
  5. Tja, leider handelt es sich wirklich ...

    Tja, leider handelt es sich wirklich um NRW :-(
    ... @Andreas Lott:
    Da wir hier im Hinterhof wohnen und die Grenzflächen eh' nicht mehr bebaut werden können, hege ich da doch noch Hoffnung!
    Was zahlt man da so erfahrungsgemäß an einen lieben Nachbarn? Ist ja fast so, als kaufe man einen Teil des Grundstückes.
    Wie konnte Nachbar 2 damals sein Haus im Nachhinein so anbauen? Und das sogar mit Terrasse direkt an meinem Haus dran (welche ich ja auch so haben möchte)?
    Ist es ein Unterschied, ob die Garage nachträglich angebaut oder mit dem Haus gleichzeitig errichtet wurde (hinsichtlich der Privilegierung ... der Mann vom Bauamt klang so)?
    ... und schon wieder ein dickes Dankeschön für reichlich Antworten.
    Schönen Abend,
    Kleiner Baulöwe
  6. Grenzbebauung

    Die Grenzbebauung mit den Wohnhäusern ist eine andere Sache. So wie der Lageplan es zeigt, ist Ihr Wohnhaus entlang der Grenze zu 2 gebaut und 2 hat wiederum Wohnhaus und Terrasse angebaut.
    Ggf. ist die Situation zwischen 1 und 2, so wie sie besteht, bereits durch Baulasten abgesichert. Daher empfiehlt es sich, mal im Baulastenverzeichnis zu schauen, was dort bereits eingetragen ist.
    Ob die Garage privilegiert ist als Grenzgarage hängt nicht vom Baualter oder dem Bauabschnitt ab. Es hängt einfach davon ab, ob die Garage die Anforderungen des § 6 BauO einhält, dann ist sie "privilegiert" an der Grenze ohne eigene Abstandflächen zu stehen.
    "Entprivilegiert" wird so eine Grenzgarage, wenn sich die Wohnnutzung auf die Garage ausweitet, z.B. durch Überbau mit Wintergarten, Dachterrasse etc. Die Garage ist dann also nicht mehr Garage, sondern wird Teil des Wohnhauses. Also haben sie dann ein Wohnhaus mit integrierten Garagen, anstatt Wohnhaus und angebaute Garage. Daher erfolgt eine Änderung der Abstandflächen und die Abstandflächen für den "Dachterrasswohnhausteil" liegen dann auf den Nachbargrundstücken.
    Es ist nicht vorgegeben, wie viel Geld man einem Nachbarn für eine Abstandsflächenübernahme zahlt. Das ist eine zivile Sache. Das würde ich davon abhängig sehen, wie sehr es die Bebaubarkeit der Nachbargrundstücke einschränkt. Das Abstandflächen auf den Nachbargrundstücken können Sie durch die Baulast auch nicht quasi als Ihr Grundstück ansehen. Dort herrscht dann kein absolutes Bauverbot. Die Nachbarn dürften auf den Baulastflächen immer noch Gebäude, die keinen Grenzabstand halten müssen, im vorgesehenen Rahmen errichten, z.B. Gartenhäuser und Garagen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN