Folgendes Problem: im Herbst 2009 wurde ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Folgendes Problem: im Herbst 2009 wurde ...

Folgendes Problem: im Herbst 2009 wurde Folgendes Problem:
im Herbst 2009 wurde unser Neubau geplant (unser Grundstück grenzt an das Grundstück der Schwiegereltern). Wir müssen mittels Pumpe und Druckleitung entwässern. Der dazu nötige Schacht liegt auf dem Grundstück der Schwiegereltern. Eine Baulast wurde eingetragen, von der Gemeinde bekamen wir die Genehmigung zur Abwassereinleitung. Baugenehmigung wurde erteilt. Im Januar begannen wir mit den Bau und wollen in 2 Wochen einziehen. Nun will uns eine Nachbarin verbieten an den Schacht zu gehen denn als dieser vor ca. 5 Jahren gebaut wurde hat sie sich an den Kosten beteiligt (auch sie hat eine Baulast bei den Schwiegereltern eingetragen). Kann sie das? Wir hatten nur die Info das der Kanal den Schwiegereltern gehört.
  • Name:
  • Angie
  1. wer darf was..

    Die Baulast berechtigt die Nachbarin zur Einleitung ihres Wassers, aber sie hat kein Mitspracherecht bei anderen Einleitern und kein Mitspracherecht am Eigentum des Schachtes.
    Auch die Kostenbeteiligung ändert daran nichts.
    Das Veto einfach ignorieren, Sie haben alle Genehmigungen.
    Bei Wartungen und Reparaturen sieht es allerdings anders aus.
    Gruß

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