Ab wann ist ein Keller Wohnraum?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ab wann ist ein Keller Wohnraum?

Unser Schlafzimmer liegt im Keller und ist mehrmals voll gelaufen, da keine Regendruckwasser geschützten Fenster verbaut wurden und
der Lichtschacht vor den Fenstern (2) kein Entwässerung hat.
Darf dieser Raum als Wohnraum vermietet werden (laut BauOBln § 14
nicht), da die Eigentümerin nichts dagegen unternimmt, fordern wir jetzt die Miete zurück.
  1. Als Wohnraum ...

    darf vermietet werden, was die Anforderungen der Landesbauordnung an Aufenthaltsräume erfüllt.
    Einen Architekten ran holen, der diese Voraussetzungen mit der Örtlichkeit abgleicht. Die schlichte Tatsache, dass Wasser eindringt, hat nichts mit der baurechtlichen Tauglichkeit als Aufenthaltsraum zu tun.
  2. Wenn er,

    die Wohnung mietet wie gesehen und dann in den Keller sein Schlafzimmer baut, dann kann doch der Vermieter nichts zu! Da kommt"s drauf an, was im Vertrag steht und und und
  3. Eigenverschulden?

    Die Nutzung der Kellerräume steht in der Baugenehmigung.
    Kellerraum ist keine Wohnraumnutzung.
    Wenn es ihr gemieteter Kellerraum ist, dann ist es Eigenverschulden.
    Wenn der Vermieter ihnen den Raum als Wohn- bzw. Schlafraum (Wohnraum, Schlafraum) vermietet hat, dann ist der Vermieter haftbar.
    Wenn der Schlafraum dort illegal ist, liegen noch weitere Vergehen steuerlicher Art vor.
    Erst nach Prüfung dieser Punkte kann man sagen was Sache ist und wer hier an etwas Schuld ist und wer Kosten zu tragen hat.
    Gruß

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