Nach DG-Ausbau jetzt Gebäudeklasse 5?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nach DG-Ausbau jetzt Gebäudeklasse 5?
Hallo,
wir bewohnen eine DGAbk.-Maisonettwohnung in Leipzig (Sachsen). Die Wohnung wurde im Jahr 1999 durch Ausbau des Dachbodens über der Dachgeschosswohnung in der 4. Etage errichtet. Der Zugang zur Wohnung befindet sich in der 4. Etage, die Räume der 5. Etage werden durch eine innenliegende Treppe erschlossen. Die Höhe Fußboden der 4. Etage beträgt 15 m, die des Fußboden im neu ausgebauten Dachboden beträgt 18,2 m.
Ist durch den Ausbau ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 entstanden?
Vielen Dank und Gruß
Peter
wir bewohnen eine DGAbk.-Maisonettwohnung in Leipzig (Sachsen). Die Wohnung wurde im Jahr 1999 durch Ausbau des Dachbodens über der Dachgeschosswohnung in der 4. Etage errichtet. Der Zugang zur Wohnung befindet sich in der 4. Etage, die Räume der 5. Etage werden durch eine innenliegende Treppe erschlossen. Die Höhe Fußboden der 4. Etage beträgt 15 m, die des Fußboden im neu ausgebauten Dachboden beträgt 18,2 m.
Ist durch den Ausbau ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 entstanden?
Vielen Dank und Gruß
Peter
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Ja,
das ist ein Gebäude der Klasse 5!
Vergl. § 2 Abs. 3 SächsBO
Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude. Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.