Fensteröffnung anstatt Glasbaustein
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Fensteröffnung anstatt Glasbaustein

Ungefragt hat ein Nachbar X seine Glasbausteine an Grenzwand an dem Grundstück Y mit einem Fenster ersetzt.
Darüber hat Y zuerst ein Auge zugedrückt.
Nun merkt er, dass X's Fenster hinderlich sein könnte wenn er
an der betreffenden Stelle anbauen will.
Wann verjährt die Anspruch von Y gegenüber X auf Rückbau?
Darf an Glasbausteinen zugebaut werden?
Rheinlandpfalz
  1. zuerst muss,

    Y klären ob ein Lichtrecht besteht. Wenn nicht, kann angebaut werden, ob Fenster oder Glasbausteine!
    Man kann ja das Fenster evtl. dulden, wenn es nicht extrem stört! Man kann es aber auch über die Baurechtsbehörde "verschließen" lassen :-)
  2. Grenzwand = Brandwand

    Fenster in Brandwänden sind unzulässig, es sei den als feststehendes Brandschutzfenster.
    Es bedarf vorher einer baurechtlichen Genehmigung.
    Wenn es ein Schwarzbau ist verjährt das nie, nach Nachbarrecht könnte jedoch die Möglichkeit des Einspruches verjähren.
    Fragen Sie das Bauamt, ob das Fenster Ihr Anbauvorhaben verhindert.
    Ich sage mal ja, weil jede Grenzbebauung eine Nachbarzustimmung erfordert, welche dann der Nachbar wegen des Fensters verweigert.
    Das würde nur entfallen, wenn eine Anbaubaulast eingetragen ist, d.h. der Nachbar hat die Zustimmung zum Anbau bereits erteilt.
    Gruß
  3. Unhaltbar

    Guten Tag Herr Klaus,
    diesen Satz "weil jede Grenzbebauung eine Nachbarzustimmung erfordert" halte ich aus baurechtlicher Sicht für unhaltbar.

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