Nicht-Rückbau vorhandener Zufahrt  -  Errichtung zweiter Zufahrt  -  Amt sagt: "Nein! "
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nicht-Rückbau vorhandener Zufahrt  -  Errichtung zweiter Zufahrt  -  Amt sagt: "Nein! "

Hallo an die Experten,
nach ausführlichem Durchstöbern habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden:
Wir haben ein Einfamilienhaus in Sachsen errichtet auf dem Gelände eines ehemaligen Garagenhofes. Für diese Garagen wurde damals eine Zufahrt gebaut. Diese vorhandene Zufahrt können wir nicht für unsere Garage nutzen (ungünstig gelegen, direkt vor Hauseingang), sondern wollen direkt vor der Garage eine neue Zufahrt errichten.
Dem "Neubau" stimmt das Amt zwar zu, jedoch sollen wir die vorhandene Zufahrt zurückbauen lassen. Das wollen wir aber nicht, da wir sie später für einen Gästeparkplatz am Haus bzw. als Zufahrt zum Garten hinter dem Haus nutzen wollen. Auf jeden Fall soll zunächst ein Zaun die Zufahrt "abgrenzen", sodass sie sichtbar keine Zufahrt zum Haus sein kann.
Welche Argumente können wir dem Amt noch nennen, um die bereits vorhandene Zufahrt (Tiefbord) zu belassen?
Ich möchte mich schon jetzt ganz herzlich für die Beantwortung bedanken.
Viele Grüße,
Helena Scholz
  • Name:
  • Scholz

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN