Grenzabstand Garage und Holzzaun
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grenzabstand Garage und Holzzaun
Mein Nachbar will einen Holzzaun mit ca. 200 cm Höhe aufstellen. Welchen Grenzabstand muss er einhalten?
Er hat bereits ca. 30 cm weg von der Grenze ein Gartenhaus aufgestellt. Grenzlänge 300 cm, Höhe 250 cm, Breite 300 cm, Dachüberstand 25 cm. Ist das so zulässig.
Ich wohne in Baden-Württemberg.
Er hat bereits ca. 30 cm weg von der Grenze ein Gartenhaus aufgestellt. Grenzlänge 300 cm, Höhe 250 cm, Breite 300 cm, Dachüberstand 25 cm. Ist das so zulässig.
Ich wohne in Baden-Württemberg.
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Wenn,
im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist, dann ist, für die Zaunhöhe, das Nachbarrechtsgesetz-bw anzuwenden.
Das Gartenhaus ist nach § 6 (1) 2 LBOAbk. zwar zulässig, der Abstand passt aber nicht ganz. Entweder muss das Gebäude auf die Grenze oder mind. 50 cm von der Grenze weg § 6 (2) (Schmutzwinkelparagraph)Weiterführende Links: