Bauantrag genehmigt aber Fehlerhaft, was nun?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag genehmigt aber Fehlerhaft, was nun?

Hallo Bauforum :-)
ich habe gesucht und gesucht aber nichts passendes gefunden.
Nun bin ich Dank der Suche hier gelandet, und würde gerne ein paar Tipps oder mögliche Wege aufgezeigt bekommen wie es weiter gehen könnte, wenn überhaupt.
Mein Problem ist folgendes.
Ich habe über eine "alles aus einer Hand Firma" (in die ich lange Vertrauen hatte) nach langer Planung und Ideenfindung von dieser Firma schließlich einen Werksvertrag geschlossen.
Mit dieser Unterschrift kam dann Irgendwie auch vieles plötzlich ins Stocken, alleine schon bis der Bauantrag fertig war ... OK Sommerzeit / Urlaubszeit usw..
Nun war der Bauantrag erstellt alles schön unterschrieben und selbst auf das Rathaus gebracht.
Dann bereits nach 6  -  8 Wochen bekamen wir alles zurück, ohne großes Tamtam.
Nur dann kam der Schock, da es sich um einen kleinen Anbau an ein Bestandhaus handelt mit einer Aufstockung, sollte eigentlich der maximale Spielraum laut Bebauungsplan ausgereizt werden und das Dach zusätzlich auf 2 Meter erhöht werden, so war es auch angedacht auf den Entwürfen zum Bauplan.
Eingereicht wurde es aber nur mit 1,00 Meter ... und "leider" auch so auch genehmigt.
Schlecht ... wieder an einen Tisch nach dem ich dann doch etwas unfreundlicher wurde und man wollte dann au 1,50 Meter ohne Genehmigung gehen.
Und dann eine Gutschrift erstellen zum Werksvertrag.
So gesagt und getan.
Nur, dass in der Gutschrift plötzlich 1,30 Meter stand ...
Nun meldete sich der Bauleiter und wollte einen Termin machen zur Besichtigung, in der Zwischenzeit wurde ich vom Bodenplattenbauer darauf hingewiesen, bei der Besichtigung des Objekts das laut Plänen auch noch die Kanalisation komplett fehlen würde und nicht bedacht ist, woraufhin ich dem Bauleiter etwas angespannt klar zu verstehen gab "PAUSE" wir gehen in Urlaub und melden uns danach damit wir einen Termin machen können.
Nach dem Urlaub angerufen, hatte gerade keine Zeit und wollte sich wieder melden, nichts, wieder angerufen, war unterwegs meldet sich ... so nun warte ich schon 3 Tage nichts kein Anruf ... nichts ...
Hätte ich die Finanzierung fixiert, den Vertrag endgültig unterschrieben; gesichert ist die Finanzierung, könnte ich nun schon nachfinanzieren da vieles was schon mit den externen Dienstleistern besprochen wurde, wesentlich teurer ist als uns zugesichert wurde.
Mehr finanzieren werde ich definitiv nicht, eher Stelle ich alles ein!
Der Werksvertrag ist vorbehaltlich der Finanzierung.
Wie kann ich nun weiter Verfahren? wie kann ich diese Firma aus dem Boot werfen?
Und vor allem wie bekomme ich das Geld für den Bauantrag (Architektenpläne) wieder (teilweise) zurück?
Auf dem Bauamt sagte man mir, man müsse einen neuen Bauantrag einreichen mit dem richtigen Plänen ...
Ich weiß leider gerade nicht mehr weiter ... gehe ich zum Anwalt? weil das Vertrauen ist dahin.
Viele Grüße
Patrick
  • Name:
  • Patrick
  1. Schon bei Einreichen des ersten Bauantrags ...

    Schon bei Einreichen des ersten Bauantrags hätte Ihnen ja auffallen müssen, dass die 2 m nicht eingahlten wurden. Warum dann den Bauantrag unterschrieben.
    "Machen wir ohne Genehmigung" ist natürlich unzulässig.
    Fakt ist:
    Die beauftragte Planung ist mangelhaft. Der Planer ist mit Fristsetzung aufzufordern, die Planung abzuändern und den Antrag neu einzureichen.
    Diese Gelegenheit zur Mangelbeseitigung muss eingeräumt werden.
    Kommt der Planer der Aufforderung nicht nach Nachfrist setzen mit Androhung den Auftrag zu entziehen.
    Nach dem bisherigen Verhalten Ihres Vertragspartners würde ich Fristsetzung und ggf. Nachfrist über Anwalt setzen lassen.
  2. Das ist leider das Problem, die ...

    Das ist leider das Problem, die Unterlagen morgens erhalten und dann schnell schnell Unterschreiben und gleich auf das Amt damit.
    Die Bemaßung habe ich mir leider auch nicht mehr angeschaut optisch "auf den ersten Blick" sah alles aus wie auf den Entwurfsplänen ...
  3. Schuldfrage: Blick in den Spiegel

    Rein Formal ist es so, dass Sie als Bauherr eine Unterschrift geleistet haben, somit ist der Bauantrag Ihr Wille.
    Deshalb ist das Eigenverschulden.
    Was lernen wir daraus: aus Eile nicht unterschreiben und die Eck- und Knackpunkte der Planung sich zeigen lassen und erst dann unterschreiben.
    Hat schon Marx (oder Lenin?) gesagt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
    Deshalb muss man auch dreimal bauen um das richtige Haus zu haben.
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN