Doppelhaus
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Doppelhaus
Hallo, es geht um eine alte Doppelhaushälfte in Hessen, die ich abreißen und dann neu bauen möchte. Da derzeit nur eine Wand zwischen den Häusern existiert muss diese ja stehen bleiben und gehört dann dem Nachbarn. Da diese aber sehr alt ist, ist das bestimmt keine Brandwand, wie sie jetzt gefordert wird. Was ist aber, wenn der Nachbar sich weigert, diese Wand entsprechend umzubauen? Darf ich mein neues Haus dann trotzdem dahin stellen, weil das andere ja schon alt ist und Bestandsrecht hat wie es ist? Oder bekomme ich dann gar keine Baugenehmigung.
Danke für Ihre Hilfe.
Willi
Danke für Ihre Hilfe.
Willi
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kein Problem
Die Wand braucht nicht umgebaut werden und wird als Brandwand behandelt, also keine Gefahr für Ihre Baugenehmigung.
Ihre Wand wird auf jeden Fall eine ordentliche Brandwand und einer Dämmung aus 50 mm Mineralfaser zur Trennwand.
Es ist richtig, dass Sie die Hälfte der alten Wand als Grundfläche verlieren (ca. 1 m²)
Das ist wohl nicht schlimm.
Berücksichtigen Sie bei den Fundamenten den jetzigen Bestand und den späteren Neubau der alten Doppelhaushälfte.
Gruß -
Danke Herr Klaus, für Ihre Information ...
Danke Herr Klaus, für Ihre Information Was meinen sie mit der Dämmung aus 50 mm Mineralfaser? Heißt das, dass ich diese einbringen muss? Und auf welchem Paragraphen kann ich mich da stützen - weil angelblich nach der HBO dürfen nur zwei Brandwände an Grenzen stehen. Das ich etwas "Land" verliere, ist ja nicht das Problem. Aber kontrollieren die vom Bauamt das nicht, ob die HBO eingehalten wurde?
Das neue Haus hat andere Abmessungen als der Altbestand. Wird ein bisschen kürzer - dafür breiter.
Willi