Baugenehmigung telefonisch abgelehnt
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Baugenehmigung telefonisch abgelehnt

Hallo zusammen,
ich bin an einem Grundstück in Bayern mit Altbestand am Steilhang interessiert. Für dieses Grundstück gibt es bereits eine Abrissgenehmigung und eine neue Baugenehmigung. Es wurde von einem Architekten der sich vor mir für das Haus interessiert hat ein Antrag auf Vorbescheid gestellt und genehmigt. Das genehmigte Haus soll ca. drei Meter tiefer in den Hang reingebaut werden als das Bestehende. Es ist also um ca. drei Meter "größer". Die neue Höhe beträgt auch ca. zwei Meter mehr. Es soll eine Garage im EGAbk. sein, mit 1. OGAbk. für Schlafzimmer, etc., 2. OG für Küche und es soll sogar ein 3. OG bis zur Hälfte des Hauses gebaut werden. Die zweite Hälfte soll eine Terrasse sein.
Es bleiben auch noch ca. 500 m² Baugrund hinter dem Haus die ich nie wieder nutzen kann, da es viel zu steil ist. Das genehmigte Haus ist viel zu groß und es gefällt mir einfach nicht. Ich würde aber gerne den Hang nutzen und eine Art Split-Level Haus bauen. Ich habe nach der Idee auch einen Antrag gestellt für ein Haus das etwas niedriger ist aber dafür weiter in den Hang reingebaut werden soll. Es soll in etwa folgend ausschauen: Drei Ebenen. Die Ebene eins ist das EG und dieses hat die Grundrisse wie das bereits genehmigte Haus. Ebene zwei ist das 1. OG und diese ist um ca. fünf Meter nach hinten in den Hang reinversetzt. Ebene Drei ist das 2. OG und ist wiederum auch um ca. fünf Meter nach hinten in den Hang versetzt. Vereinfacht gesagt soll es wie eine Reisterrasse ausschauen. Das ganze soll natürlich mit Mikro-Pfeilern und Stützwänden gesichert werden. Ich war schon mit einem Geologen und mit einer Tiefbaufirma dort und habe das prüfen lassen. Es ist also machbar. Ich habe auch mit dem Architekten gesprochen, es wäre kein Problem. Da es KEIN Bebauungsplan gibt habe ich mir das zu einfach vorgestellt. Leider habe ich von der Gemeinde nach der Gemeinderatssitzung einen Telefonanruf bekommen und mir wurde mittgeteilt das mein Plan abgelehnt wurde. Als Begründung sagte man mir einfach wir wollen nicht dass in den Hang reingebaut wird ohne weitere Diskussionen. Allerdings hat mir der nette Herr auch folgendes gesagt: "Wenn ich mal ehrlich bin, ich weiß nicht, ob das ganz so rechtens ist das mit der Ablehnung". Meine Frage dazu, soll ich noch überhaupt zum Landratsamt gehen oder wird das sowieso nichts? Habe ich da irgendwelche Chancen? Ich wollte schon einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen aber wenn ich das über diesen Weg mache sind die Probleme meiner Meinung nach während der Bauphase schon vorprogrammiert. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Auskunft wie ich da weiter Verfahren soll.
Vielen Dank,
Sake
  1. persönlich

    Foto von Martin Eggelsberger

    Hallo,
    ich habe in Bayern die besten Erfahrungen gemacht, wenn man sein Bauvorhaben vorher persönlich mit Gemeinde oder LA bespricht. Die können dann auch gleich sagen, was man evtl. ändern soll, dass es genehmigt wird. Somit kann man diskutieren und im Normalfall gibt es einen für beide Seiten guten Kompromiss.
  2. Baugenehmigung telefonisch abgelehnt

    Hallo,
    danke erst mal für die schnelle Antwort. Ich war bei der Gemeinde bevor ich meinen Antrag gestellt habe, damit ich mich erkundige wie ich so etwas überhaupt machen kann bzw. soll. Der Beamte war auch sehr nett und hat mir dabei geholfen. Das ganze sah für mich zuerst sehr positiv aus. Ich habe den Plan in etwa gezeichnet und eine schriftliche ausführliche Erklärung habe ich auch beigelegt mit der bitte um einen Termin damit wir das ganze besprechen können. Geschrieben habe ich auch das ich für einen Kompromiss bereit bin. Zehn Tage danach habe ich ein Anruf bekommen vom selben Beamten mit der Info das mein Vorhaben abgelehnt wurde. Keine Einladung, nichts schriftliches, nur ein Anruf. Wahrscheinlich sind es mehrere Beamte die so etwas entscheiden und es hat der Mehrheit nicht gefallen. Als nächstes möchte ich, wenn es überhaupt Sinn macht, drei oder vier verschiedene Skizzen zeichnen und das ganze nochmal probieren. Ich weiß aber nicht ob es mehr Sinn macht gleich zum Landratsamt zu gehen da meiner Info nach das Landratsamt sowieso die Entscheidung trifft. Der bereits genehmigte Vorentscheid wurde auch vom Landratsamt genehmigt.
  3. nicht per Abstimmung

    Abgestimmt wird da nicht, es ist der zuständige Sachbearbeiter der über die Ablehnung entscheidet.
    Die Gründe muss man Ihnen nennen.
    Es gibt auch den bekannten Amigo- oder Naseneffekt.
    Interessant ist, dass Ablehnungen mit allen Mitteln verteidigt werden, auch mit unsachlichen Argumenten, auch bis vors Verwaltungsgericht.
    Und die entscheiden immer für die Behörde, denn die Behörde macht keine Fehler.
    Also brauchen Sie die schriftliche Begründung.
    Bauen Sie wie der genehmigte Vorbescheid, darauf haben Sie einen Rechtsanspruch, Änderungen werden immer neu entschieden.
    Gruß
  4. Zitat Herr Klaus "Und die entscheiden ...

    Zitat Herr Klaus "Und die entscheiden immer für die Behörde, denn die Behörde macht keine Fehler. "
    Kann ich nicht bestätigen. In der Urteilssammlung der OVG's finden sich jede Menge Entscheidungen, die zu Ungunsten von Behörden ausgefallen sind.
    Bezeichnend ist aber, dass Behörden oftmals von derartigen Urteilen keine Kenntnis haben und aus dieser Unkenntnis heraus Entscheidungen treffen, die anfechtbar sind.

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