Bauamtvorgabe 5 m breiter Grünstreifen im Garten  -  Rechtsansprüche
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauamtvorgabe 5 m breiter Grünstreifen im Garten  -  Rechtsansprüche

Hallo,
wir haben ein vor ca. 3 Jahren ein Haus gebaut. In Garbsen bei Hannover (Niedersachsen). Als Ausgleichsfläche sollte ein 5 m breiter Streifen mit heimischen Bäumen und Büschen (auch mehreren Eichen ...) angepflanzt werden. Das sind bei uns ca. 150 m² (von 680 m²). Auch dieser Anteil des Grundstückes musste zum vollen Preis (ca. 160 €/m²) gekauft werden und kann aber nicht nach unserem Willen genutzt werden.
Aufgrund des Grundstücksschnittes haben wir den "Wald" dann direkt am Haus.
Die Nachbarn, die dort seit ca. 7 Jahren wohnen kamen der Auflage auch nicht nach.
Nun kommt ca. 1 x Jahr jemand vom Bauamt, um die Umsetzung im Baugebiet zu Überprüfen
Ist es rechtens, dass uns für diesen Anteil des Gartens der volle
Preis inkl. Erschließung berechnet wurde? Schon weil im gleichen Ort in einem anderen Baugebiet die Bauherren Ausgleichsflächen (hier Streuobstwiesen) zu 25 €/m² zu Ihrem Grundstück hinzuzukaufen konnten. Hätte der Streifen nicht extra ausgewiesen sein müssen  -  dann hätten wir Ihn auch für 25 € gekauft. Des weiteren müssen wir die Pflanzung selbst zahlen  -  während im anderen Baugebiet die Bäume von der Stadt gepflanzt wurden.
Gibt es evtl. auch eine Verjährungsfrist. Oder muss die Stadt die Erschließungskosten für diesen Anteil erstatten. Oder kann man sich evtl. auch freikaufen?
Viele Fragen. Vielen Dank.
Heike
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  • Heike
  1. Wenn das vor Grundstückskauf schon Auflage ...

    Wenn das vor Grundstückskauf schon Auflage z.B. im Bebauungsplan (siehe textliche Festsetzungen) war, hätte man höchstens auf den Kauf verzichten können. Oder man hat gekauft und muss nun die Bedingungen des B-Plans erfüllen. Ob ein Freikauf möglich ist, sollte beim Grünflächen- / Tiefbau- oder sonst wie zuständigen Amt erfragt werden können.
  2. Man kann es auch anders sehen:

    Prinzipiell kann niemand gezwungen werden, ein Grundstück zu kaufen. Man kann sich allerdings über die Berechnungsweise des Grundstückpreises uneinig sein ... und muss dann eben geschickt verhandeln.
    Sie haben ein Grundstück von 680 m² zu 680 * 160 € gekauft, wovon Sie 150 m² nicht frei nutzen können. Das war zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt und hätte von Ihnen in Erfahrubg gebracht werden können, andernfalls wären Sie als betroffenener Eigentümer zur Nutzungsauflage begrüsst worden, die einen Eingriff in das Eigentum darstellt, und hätten ggf. bei einem Verwaltungsgericht Einspruch einlegen können. Wegen dieser Nutzungseinschränkung, kann der Verkäufer zu Recht behaupten, sei der Preis nur 160 E pro m².
    Sie können natürlich die 110"000 E auch für ein Grundstück von nur 530 m² ausgeben, also zu 205 E/m², und erhalten dann noch 150 m² Ausgleichsfläche umsonst dazu mit der Auflage, diese auf eigene Kosten bepflanzen zu müssen.
    Kommt exakt auf das Gleiche heraus, nur dass es im ersten Fall eine Vergewaltigung des Käufers und im zweiten Fall ein guter Kauf ist.
    Alles eine Frage der Sichtweise.
    Der Fall stellt sich nur anders dar, wenn Ihnen die Auflage vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde und von Ihnen auch nicht "bei üblicher Prüfung der Kaufsache" hätte herausgefunden werden können. Wer aber kauft schon Baugrund, ohne sich vorher über Bebauungspläne usw. zu informieren.
    Ein Kauf von Streuobstwiese zu 25 E pro m² scheint mir wirtschaftlich nicht interessant zu sein, wenn da keine Goldäpfel wachsen.
  3. Erschließungskosten für Ausgleichsflächen

    wie Heike es 2010 beschrieben hat, so geht es heute uns genauso im Raum Braunschweig. Ich denke, eine voller Quadratmeterpreis von 110 €/m² für das Grundstück und ca. 30 €/m² Erschließungsgebühr für absolute Grünflächen, die als Ausgleichsflächen, ausgewiesen sind, finde ich ich als ziemliche Abzocke. Der Verkäufer, der Notar und vom Grundbuchamt kamen keine Infos. Auch die Gemeinde hat nicht darauf hingewiesen. Im Bebauungsplan war die Ausgleichsfläche zeichnerisch dargestellt, aber das habe ich völlig übersehen. Jetzt möchte ich wenigsten die Erschließungskosten für die Erschließungsfläche zurückerhalten. Hat Jemand in diesem Punkt schon mal was erreicht? Heinz
  4. Erschließungskosten für Ausgleichsflächen

    Foto von wiki

    Liebe Heike, vielleicht liest du ja noch mal die alten Fälle. Für mich ist die Problematik hoch aktuell im Raum Braunschweig. Ich würde mich sehr freuen wenn wir uns zu dem Thema austauschen könnten. Gruß Heinz

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