Begründung Befreiungsantrag und Gebühren
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Begründung Befreiungsantrag und Gebühren

Wir haben in Wiesbaden einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Pultdach (5 Grad Neigung) gestellt. Der Bebauungsplan (von 1970) sieht für Eckgrundstücke Sattel-, Walm- und Flachdächer (Walmdächer, Flachdächer) vor, ansonsten Sattel- und Walmdächer (Satteldächer, Walmdächer). Kommentare des Bauamts waren:
  • Befreigungsantrag stellen wegen Dachform
  • gute Begründung liefern, warum es ein Eckgrundstück ist

Beides wurde durch den Architekten eingereicht mit dem Ergebnis, dass die Stadtplanung das Pultdach unter der Auflage genehmigt, dass eine umlaufende Attika hinzugefügt wird  -  um den Anschein eines Flachdaches zu erzeugen. Dies ist aus unserer Sicht sowohl aus Kosten- als auch architektonischen Gründen absolut unsinnig, sodass wir jetzt auf ein richtiges Flachdach wechseln. Dies wurde von Stadtplanung und Bauamt auch genehmigt, allerdings beharrt das Bauamt auf seiner Aussage, dass es sich nicht um ein Eckgrundstück handelt, ohne dies jedoch zu begründen und somit weiterhin eine Befreiung erforderlich ist.
Dazu 2 Fragen:

  • welche objektiven Kriterien definieren ein Eckgrundstück? (Skizze der Grundstücksposition angehängt)
  • welche Kosten würden durch diesen Befreiungsantrag entstehen?

Vielen Dank im Voraus!

  • Name:
  • Walter
  1. Wie definiert denn Ihr Architekt ein Eckgrundstück?

    geben Sie doch mal eine Skizze rüber.

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