Wem gehören die Baupläne
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Wem gehören die Baupläne
Bauherr hat durch Bauträger ein Haus errichten lassen, anschließend die Wohnungen an einzelnen Käufer verkauft.
Wem gehört nun die Baupläne, muss der Architekt die Originale an
den Bauträgaer, der Bauträger an den Bauherrn, und der Bauherr an die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwalter, aushändigen?
Wem gehört nun die Baupläne, muss der Architekt die Originale an
den Bauträgaer, der Bauträger an den Bauherrn, und der Bauherr an die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwalter, aushändigen?
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die Pläne gehören dem Auftraggeber (zuerst)
Erst mal gehören die Pläne dem Auftraggeber, also dem Bauherrn, eine Übergabe hat mit der Grundbucheintragung zu erfolgen.
Die Pläne sind auch die Grundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Den Verwalter hat dabei nur die Teilungserklärung mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu interessieren.
Die Baugenehmigung wird erst bei baulichen Veränderungen wieder gebraucht.
Der richtige Aufbewahrungsort der Hausunterlagen sind beim Verwalter und nicht bei einem Teileigentümer.
Jeder Teileigentümer muss auf Verlangen Einsicht bekommen.
Dabei müssen Baugenehmigung und Teilungserklärung nicht stimmig sein, gravierende Abweichungen berechtigen zur Rückabwicklung.
Ich kenne einen Fall, da sind die Pläne zur Abgeschlossenheitsbescheinigung komplett gefälscht, d.h. keine Übereinstimmung mit der Baugenehmigung.
Die Bereinigung erfolgt rein privatrechtlich.
Wichtig ist dabei für Käufer nur der Satz im Kaufvertrag: "die Kaufsache ist frei von Mängeln", das wird aber für den Verkäufer bei Planfälschungen fatal.
Verweigert man Käufern Einsicht in die Baugenehmigung, so könnte mindestens eine Manipulation der gekauften Flächen vorliegen.
Gruß