Wann ist ein Gebäude einem anderen untergeordnet?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wann ist ein Gebäude einem anderen untergeordnet?

Hallo,
ich beabsichtige die Errichtung eines Einfamilienhauses.
Der Neubau liegt in einem Gewerbegebiet, die Errichtung einer betriebsbezogenen Wohneinheit ist gestattet.
Nach gestellter Bauvoranfrage bekam ich eine Absage mit der Begründung:
Paragraph 8 Absatz 3 Nr 1 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
Da das Wohnhaus weder in Bezug auf Grundfläche, Kubatur noch auf das dominante Erscheinungsbild dem bereits genehmigten Geschäftshaus untergeordnet ist.
Wann ist ein Gebäude einem anderen untergeordnet?
PS: Gewerbeteil Grundfläche 400 m² Kubatur 1600 m³
Privathaus Grundfläche 180 m² Kubatur. 450 m³
Rheinland Pfalz
  • Name:
  • Kai
  1. schwer pauschal abzugrenzen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Da fallen mehrere Aspekte mit drunter ... z.B. Nutzungsintensität, (Produktion oder Lager) Nutzfläche, u.U. auch Höhe ...
    Aus der Ferne nicht so einfach zu beantworten ...
  2. Danke für die schnelle Antwort. Das ...

    Danke für die schnelle Antwort. Das Danke für die schnelle Antwort.
    Das Gewerbeobjekt ist ein Ladengeschäft mit 200 m² Verkaufsfläche,
    die restlichen 200 m² fallen auf Lager-, Büro- und Aufenthaltsräume.
    Das Gebäude ist einstöckig mit Pultdach, Firsthöhe 5,5 m
    Das Wohnhaus (2 stöckig, Satteldach) hat eine geplante Firsthöhe von 9 m.
    Ein einstöckiges Wohnhaus scheidet aus, da man hier keinen Keller machen kann.
    Gruß Kai
  3. Da es sich hier ja um ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    Da es sich hier ja um einen Ausnahmetatbestand handelt, kann (zumindest wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans nichts abweichendes regeln) die Gemeinde (als Träger der Planungshoheit) selbst ein untergeordnetes Wohngebäude ablehnen.
    Und da gerade in kleineren Gemeinden diese Entscheidungen oft von "gewählten Laien" (ehrenamtliche Gemeinderäte usw.) getroffen werden, hilft reden oft erstmal mehr um die Entscheidung und die Gründe zu verstehen.
    Da können durchaus auch rechtlich nicht maßgebliche Gründe ("gefällt mir nicht") zu der Entscheidung geführt haben und die Unterordnung musste als Begründung herhalten.
  4. Wohneinheit im Gewerbegebiet

    Hallo Kai,
    ich würde bei der Gemeinde mal nachfragen  -  warum, wieso, weshalb  -  und dann fragen welche Größe denn genehmigungsfähig sei. Alternativ würde ich mal beim Landratsamt nachfragen.
    Fachlicher Beistand dazu wäre nicht schlecht.
    Denn hier gilt nicht  -  Reden ist Silber und Schweigen ist Gold -
    sondern genau umgekehrt.
    Die Gemeindeoberen wollen halt auch ein bisschen gebauchpinselt werden.
    Grüße

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